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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Eltern, deren Kinder derzeit nicht eine Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort und Mittagsbetreuung) besuchen, bekommen die bereits gezahlten Betreuungskosten erstattet.
Diese Regelung gilt, wenn die Kinder derzeit gar nicht oder an nicht mehr als fünf Tagen im Monat in die Notbetreuung geschickt werden. Darauf verständigten sich der Freistaat Bayern und die kommunalen Spitzenverbände. Diese Erstattung gilt rückwirkend für die Monate Januar und Februar, dabei übernimmt 70 % der Summe der Freistaat, die restlichen 30 % die Kommunen. Allerdings wurde auch festgelegt, dass die kommunale Beteiligung nicht verpflichtend ist. Die Stadt Sonthofen hat sich im Sinne der familienorientierten Stadtpolitik dafür ausgesprochen, diese restlichen 30 % zu übernehmen. Somit erhalten alle Eltern, die über dem Betrag der pauschalen Förderung des Freistaates liegen und die weiteren Voraussetzungen erfüllen, die entrichteten Elternbeiträge erstattet. Die Träger der jeweiligen Einrichtung werden die Elternbeiträge zurückzahlen oder verrechnen. Wichtig zu wissen ist, dass die Beitragserstattung grundsätzlich erst ab März möglich ist und dann zeitnah von den Trägern umgesetzt wird.
Geschrieben von: Redaktion