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Panorama

Oberallgäu: Inzidenzwert steigt am Freitag auf 112,2

today19. März 2021

Hintergrund
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Der Corona-Inzidenzwert im Landkreis Oberallgäu ist weiter gestiegen. Am Freitagmorgen gab das Robert-Koch-Institut einen Wert von 112,2 bekannt. Damit liegt der Landkreis den zweiten Tage in Folge über der 100er-Marke. Sollte der Inzidenzwert auch am Samstag über 100 liegen, müsste das Landratsamt in Sonthofen die geltenden Beschränkungen verschärfen.

"Bei einer 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 100 findet mit Ausnahme der Abschlussklassen Distanzunterricht statt" – Eine Entscheidung darüber soll bereits am heutigen Freitag fallen. 

175 Fälle in den vergangenen sieben Tagen hatte das Gesundheitsamt in Sonthofen an das Robert-Koch-Institut gemeldet. Der Inzidenzwert spiegelt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen, bezogen auf 100.000 Einwohner wider.

Sollte der Wert auch am Samstag im Landkreis Oberallgäu über der 100er-Marke gelten, greifen folgende Maßnahmen:

Im Wesentlichen bedeutet dies eine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Treffen sind möglich mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person. Zulässig ist ferner die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Kinder unter 14 Jahren, die zum eigenen Hausstand gehören, bleiben außer Betracht.

Im Einzelhandel ist „Click&Collect“ möglich. Buchhandlungen dürfen wie beispielsweise Baumärkte, Gartencenter und auch Friseure weiter geöffnet bleiben. Nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung bleibt erlaubt, die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt. Museen und Kulturstätten werden wieder geschlossen.

Fahrten zum Einkaufen oder zum Besuch sind weiterhin im Rahmen der Kontaktbeschränkung möglich. Zu beachten sind jedoch die Zeiten der Ausgangssperre. Beispielsweise begeht ein Kaufbeurer, der um 22 Uhr in den Landkreis Ostallgäu fährt, eine Ordnungswidrigkeit. Ein Ostallgäuer, der um 22 Uhr nach Kaufbeuren fährt, kann sich dort erlaubt aufhalten, aber erst um 5 Uhr zurück in den Landkreis. Diese Regelungen gelten, bis der Inzidenzwert wieder drei Tage in Folge stabil unter 100 gesunken ist. Dazu erfolgt wieder eine Bekanntmachung des Landratsamtes.

Die Regelung für Schulen und Kindertagesstätten ist davon unabhängig, für sie ergeht jeweils am Freitag jeder Woche eine eigene Bekanntmachung, welche die Regeln für die kommende Woche festlegt.

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Geschrieben von: Redaktion

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