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Ganz aktuell versuchen südlichen Landkreis Oberallgäu falsche Polizeibeamte Senioren um Geld zu betrügen. Die Polizei bittet um Beachtung des Warnhinweises. Seit den Mittagsstunden verzeichnet die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West ein erhöhtes Mitteilungsaufkommen aus dem südlichen Landkreis hinsichtlich der Betrugsmasche. Die Anrufer teilen dabei mit, soeben einen Anruf der Kriminalpolizei erhalten zu haben, wonach Einbrecher festgenommen worden seien. Bei ihnen wäre eine Liste mit weiteren Einbruchsopfer aufgefunden worden. Um Wertgegenstände vor Diebstahl zu schützen, sollten diese zur Sicherheitsverwahrung Polizeibeamten übergeben gegeben werden. Dabei handelt es sich um eine Betrugsmasche!
Die Angerufenen erkannten die Masche und gingen bislang nicht auf die Gespräche ein bzw. beendeten diese sofort. Die Vorgehensweise des „falschen Polizeibeamten“ ist nicht neu und wird von Betrügern über Callcenter perfide angewandt und fortgeführt.
Die Polizei rät zu folgenden Verhaltenshinweisen:
Weitere Erläuterungen zur Betrugsmasche:
Die äußerst professionellen und sehr sprachgewandten Anrufer stellen sich als Polizeibeamte, oder auch andere behördliche Vertreter vor. Durch geschickte Manipulation und wiederholte, teils über Tage dauernde Kontaktaufnahme gelingt es ihnen, ein starkes Vertrauensverhältnis zu ihren Opfern aufzubauen. Um sich zu legitimieren wird das Opfer teils aufgefordert bei der örtlichen Polizeidienststelle zurückzurufen. Der Täter täuscht dann durch das Einspielen eines Freizeichens vor, dass die Verbindung unterbrochen wurde, obwohl diese noch weiter besteht. Wenn das Opfer nun die Nummer der örtlichen Polizei oder die 110 wählt, wird keine neue Verbindung aufgebaut. Stattdessen täuscht derselbe Täter oder ein Komplize vor, den Anruf als „richtige Polizei“ wieder anzunehmen.
Trennen Sie also die Verbindung durch Auflegen und wenden sie sich an die Notrufnummer 110, wenn möglich von einem anderen Telefon. Lassen Sie sich nicht verbinden!
Die im Telefondisplay der Angerufenen angezeigte Rufnummer kann von den Tätern über eine Software manipuliert werden. Im Falle falscher Polizeibeamter wird teils die Rufnummer der örtlichen Polizeidienststelle oder die örtliche Vorwahl in der Verbindung mit der 110 angezeigt. Die Anzeige einer bekannten Rufnummer ist also kein Grund für falsches Vertrauen. (PP Schwaben Süd/West)
Geschrieben von: Redaktion