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Grundstücksbesitzer stellt sich quer: Kein Skibetrieb am Grünten

today27. September 2021

Hintergrund
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An den Grüntenliften wird es auch in der Saison 2021/22 keinen Skibetrieb geben, obwohl die Corona-Maßnahmen dies in diesem Jahr zulassen würden. Der Grund ist vielmehr das „Nein“ eines Grundstücksbesitzers zum Liftbetrieb, über dessen Grundstück der Doppelsessellift am Grünten verläuft.

Nach der Insolvenz der vorigen Besitzer war lange Zeit unklar, wie es mit den Grüntenliften in Kranzegg weitergeht. Anfang 2019 hat die Allgäuer Investorenfamilie Hagenauer die Lifte erworben und in der Saison 2019/2020 auch betrieben. „Wir bekamen viele positive Rückmeldungen aus der Region nach unserer letzten Skisaison. Leider konnten wir vorigen Winter durch die Corona-Pandemie nicht daran anschließen“, sagt Anja Hagenauer. Da die Nutzungsrechte an Grundstücken, über die der alte Doppelsessellift am Grünten läuft nicht geklärt sind, ist ein Skibetrieb an den Grüntenlifte nun auch in der Wintersaison 2021/2022 nicht möglich.

Die Pläne für die Grünten BergWelt,die unter anderem eine Modernisierung der Lifte hin zu einer im Gegensatz zum bestehenden, dieselbetriebenen Doppelsessellift umweltfreundlicheren Gondelbahn vorsieht, werden weit über das Allgäu hinaus hitzig diskutiert. In der kommenden Wintersaison 2021/2022 sollte jedoch noch der „alte“ Lift laufen – was nun auf Grund des „Neins“ eines Grundstückseigentümers unmöglich ist.

Beim Kauf der Grüntenlifte aus der Insolvenzmasse hatte die Familie Hagenauer Nutzungsrechte und Dienstbarkeiten, die den Betrieb der Lifte sicherstellen, mit erworben. Darunter fällt unter anderem eine Dienstbarkeit, welche den Bau und Betrieb einer Kabinenbahn über das Grundstück des Eigentümers beinhaltet: das Recht zum Betrieb der alten Doppelsesselbahn ist demnach im Grundbuch zu löschen, sobald das neue Recht eingetragen wird. Eine Übergangsregelung ist streitig, alle Versuche der Familie Hagenauer, eine einvernehmliche Lösung für den Skibetrieb zu finden, scheiterten. Das Landgericht Kempten lehnte mit Urteil vom 22.09.2021 den Antrag der Hagenauers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab, da eine Dringlichkeit nicht gegeben sei.

Der Grundstückseigentümer stimmt einer weiteren Nutzung der bestehenden und betriebsbereiten Doppelsesselbahn nicht zu. Selbst die notwendigen vorbereitenden Arbeiten und Revisionsfahrten der Sesselbahn waren in den vergangenen Monaten von ihm untersagt worden. Ein Skibetrieb am Grünten ist deshalb in der kommenden Wintersaison unmöglich. „Warum Herrn M. der Skibetrieb, der schon seit den 1960er Jahren besteht, nun auf einmal stört, ist für uns nicht wirklich nachvollziehbar“, bedauert Anja Hagenauer. Man werde sich jetzt zwar damit abfinden müssen, allerdings werden es gewiss auch viele andere sehr bedauern, dass der Skibetrieb vorerst verhindert wurde, ist sich Hagenauer sicher.

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Geschrieben von: Redaktion

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