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Um die Hochwassergefahr einzudämmen, hat das Landratsamt Oberallgäu die Dämme am Rappenalpbach punktuell öffnen lassen. In Vorbereitung der Renaturierung wurden erste Vermessungen durchgeführt.
Die durch die Begradigung des Rappenalpbachs entstandene Hochwassergefahr ist eingedämmt. In Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt Kempten hat die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Oberallgäu zwischen dem 14. und dem 16. Dezember die Dämme am Bachufer an sieben Stellen öffnen lassen und so Überschwemmungsflächen auf den angrenzenden Weideflächen wiederhergestellt.
Zuvor fand am Nachmittag des 8. Dezember eine Drohnenvermessung statt, um die entstandenen Schäden an dem durch die Alpgenossenschaft begradigten Bachlauf zu erfassen.
Zu beiden Maßnahmen hatte das Landratsamt die Alpgenossenschaft bereits am 22. November verpflichtet. Diese war per Eilantrag gegen diesen Bescheid vorgegangen. Nachdem das Verwaltungsgericht Augsburg den Eilantrag am 6. Dezember abgelehnt hatte, beauftragte das Landratsamt Oberallgäu die Sofortmaßnahmen in Ersatzvornahme – also auf Kosten der Alpgenossenschaft.
Geschrieben von: Redaktion