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Nach der Zustimmung des Marktgemeinderates Oberstdorf, die Pläne für ein Wasserkraftwerk im Rappenalptal durch ein Wasserrechtliches Verfahren weiter voranzutreiben, kocht die Stimmung weit über Oberstdorf hinaus hoch. Das geplante "Kraftwerk Buchrain" liegt im maximal geschützten Naturschutzgebiet. Die Gemeindewerke Oberstdorf wollen die Pläne gemeinsam mit weiteren Beteiligten, die sich zum Teil den Naturschutz und den Erhalt der Natur und Tierwelt in ihren Satzungen zugrunde gelegt haben, betreiben. Ein breites Bündnis an Naturschutzverbänden will gegen die Pläne klagen.
Naturschutzverbände laufen Sturm seit Bekanntwerden der Pläne, im Rappenalptal an der Stillach ein Kraftwerk zu errichten. Thomas Frey vom Bund Naturschutz erklärt dazu im Gespräch mit AllgäuHIT: "Die großen Potentiale bei der Energiewende – das zeigt auch der Masterplan des Landkreises Oberallgäu zur Energiewende – liegen in der Windenergie, der Solarenergie und natürlich auch der Energieeinsparung. In der Wasserkraft gibt es eigentlich kein Potential mehr, außer es liegt in den maximal geschützten Gebieten, die aber nicht für Wasserkraftausbau vorgesehen sind. Es gibt zwar von der EU eine Notverordnung, die grundsätzlich ein überragendes öffentliches Interesse der erneuerbaren Energie zuschreibt, das macht auch vom Grundsatz her Sinn, aber natürlich hat auch der Naturschutz, der im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung steht, ein überragendes öffentliches Interesse. Man muss jetzt abwägen, wo überwiegt das Interesse an der Erzeugung erneuerbaren Energien und wo überwiegt das Interesse des Naturschutzes!"
Das geplante Wasserkraftwerk an der Stillach liegt im maximal geschützten Raum. "Diese Wildbäche bei uns sind die letzten Wildnisgebiete die wir in Deutschland haben, wenn wir diese letzten Räume in Deutschland jetzt auch noch nutzen, und einem Wildbach den größten Teil seines Wassers entziehen auf über 1,5 Kilometern mitten im Naturschutzgebiet, das kann nicht im überragenden öffentlichen Interesse sein!", so Frey weiter.
Überraschende Projektbeteiligte
Umso überraschender die Beteiligten, die hinter den Wasserkraftplänen stehen. Michael Finger, der für die ödp/ub im Gemeinderat sitzt, zählt sie gegenüber AllgäuHIT auf: Neben der Energieversorgung Oberstdorf (EVO), einem kommunalen Tochterunternehmen, sind dies die Naturschutzstiftung Allgäuer Hochalpen, der Verschönerungsverein Oberstdorf sowie die Oberstdorfer Rechtler und die Unternehmensgruppe Geiger, die beide mit ihrer Kraftwerke Oberstdorf GmbH & Co. KG (KWO) bereits drei Kraftwerke im Gebiet der Marktgemeinde betreiben.
Sowohl die Oberstdorfer Rechtler, als auch der Verschönerungsverein und die Naturschutzstiftung Allgäuer Hochalpen haben in ihren Satzungen Pflege, Schutz und Erhalt der Umwelt und der Kulturlandschaft sowie im Fall der Naturschutzstiftung Allgäuer Hochalpen auch den "Schutz wildlebender und teilweise vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten und Sicherung ihrer natürlichen Lebensräume" festgelegt.
Die Pläne für das Wasserkraftwerk sehen vor, dass auf Höhe der Buchrainer Alpe aus dem Rappenalpbach Wasser entnommen wird. Dieses soll dann durch ein Rohr zum Kraftwerk an der Brücke bei Anatswald fließen, wo es wieder in die Stillach geleitet wird. Naturschutzverbände befürchten, dass durch die Wasserentnahme die Bäche zu wenig Wasser führen, ja gar austrocknen könnten, und dadurch Lebensraum für unzählige geschützte Tier- und Pflanzenarten zerstört werden könnte. Die Befürworter des Projektes sagen, dass dies nicht der Fall sein wird.
Stiftungsvorsitzender will nicht mit der Presse sprechen
Manfred Kurrle, Vorsitzender und Gründer der Naturschutzstiftung Allgäuer Hochalpen war nicht zu einem Gespräch mit AllgäuHIT bereit, in welchem er den Widerspruch von Natur- und Umweltschutz zu den Kraftwerksplänen erklären hätte können.
Nach dem Ja des Marktgemeinderates, sich an den Gutachten zum Kraftwerksbau, die für einen Bauantrag nötig sind, zu beteiligen, werden diese Gutachten nun erst einmal erstellt. Bis alle Gutachten fertig sind kann es mindestens ein Jahr dauern. Ein Bauantrag könnte jedoch schon vor Fertigstellung der Gutachten gestellt werden. Diese müssen dann einfach nachgereicht werden. Was am Ende bei der Genehmigung zählt ist das Eingangsdatum des Bauantrages. Alle Gesetze und Verordnungen, die zu diesem Zeitpunkt gelten, sind dann für den Antrag relevant, auch wenn sie bis alle Gutachten vorliegen wieder geändert wurden.
Die Projektgegner sammeln sich in einem breiten Bündnis
Aktuell finden sich bereits mehrere Naturschutzverbände zu einem breiten Bündnis gegen die Kraftwerkspläne zusammen. Sie werden wahrscheinlich gegen die Pläne klagen. Die Pläne verstoßen nach Angaben eines Naturschützers gegen diverse Gesetze und Verordnungen, nicht nur was den Naturschutz angeht. Das Verfahren könnte zu einem Präzedenzfall werden, da in ganz Bayern aktuell wieder Pläne für Wasserkraftwerke in geschützten Gebieten aus den Schubläden geholt werden.
Geschrieben von: Redaktion