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Panorama

Bagger im Rappenalptal: Jetzt spricht die Alpgenossenschaft

today22. Dezember 2022 30

Hintergrund
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Die Baumaßnahmen im Rappenalptal beschäftigen weiter die Gemüter. Bereits im November mutmaßte AllgäuHIT, dass alles nur auf einem Missverständnis beruht. Nun bestätigt der Vorsitzende der Alpgenossenschaft diese Einschätzung in einem Interview mit BR24.

Der Rappenalpbach bei Oberstdorf wurde nach einem Schlagwetter durch die Alpgenossenschaft, denen die umliegenden Weiden gehören, begradigt und durch Dämme gesäumt. Die Bauarbeiten erfolgten illegal, sagt das Landratsamt Oberallgäu, das Rappenalptal liegt in einem der höchsten Naturschutzgebiete. In einem Vor-Ort-Termin seien lediglich punktuelle Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Wildbaches nach dem Unwetter besprochen worden. Das Verwaltungsgericht in Augsburg stimmte dieser Einschätzung zu und sagte, der nach dem Termin angefertigte Aktenvermerk diene nicht als Baugenehmigung. Die durchgeführten Baumaßnahmen stehen jedoch genau so in dem angefertigten Aktenvermerk. (Mehr Informationen hierzu und den Aktenvermerk im Wortlaut gibt es hier.)

In einem Gespräch mit dem BR hat der Vorsitzende der Alpgenossenschaft, Hannes Thaumiller, die Landrätin Indra Baier-Müller nun bezichtigt, die Tatsachen zu verdrehen, ja gar zu lügen. Thaumiller und die anderen Mitglieder der Alpgenossenschaft "sahen und sehen" den Aktenvermerk als Genehmigung, schreibt BR24. Die Landrätin hingegen sieht das anders. In einer Pressekonferenz im Landratsamt, die in die Kritik geraten war weil dort keinerlei Nachfragen zugelassen waren und auch ein Vertreter des Bund Naturschutz nicht anwesend sein durfte, erläuterte Baier-Müller, dass eine Baumaßnahme diesen Ausmaßes einer Baugenehmigung bedürfe, die diverse Gutachten benötigt und dadurch mehrere Ordner füllen würde. (Einen Bericht über die Pressekonferenz gibt es hier.)

Wie BR24 weiter berichtet, könnten in den Augen der Alpgenossenschaft "diese 'genehmigten' Arbeiten im Nachhinein eine 'Fehleinschätzung' des Landratsamtes gewesen sein" hinsichtlich der Unterscheidung Gewässererhalt und Gewässerausbau. Letzterer hätte eine Genehmigung erfordert. "Mit so einer Definitionsabwägung sei die Alpgenossenschaft in all den Jahrzehnten nicht befasst gewesen", schreibt BR24 weiter. 

Widersprüchliche Aussagen

Auch, was den vom Landratsamt ausgesprochenen Baustopp angeht, gibt es unterschiedliche Aussagen: In der bereits angesprochenen Pressekonferenz sagte Landrätin Baier-Müller, dass nach Erhalt der Fotos vom Baufortschritt ein Mitarbeiter des Landratsamtes in Anwesenheit von zwei Zeugen bei der Alpgenossenschaft angerufen habe und den sofortigen Baustopp erklärt habe. Hannes Thaumiller widerum sagt im BR24-Interview, dass er nie einen derartigen Anruf erhalten habe, ein Mitarbeiter des Landratsamtes habe nach Erhalt der Fotos angerufen und den Erhalt der Fotos bestätigt, mehr aber auch nicht. 

Weiter spricht Thaumiller im Interview mit BR24 davon, dass der Rappenalpbach durch Hochwasser und Lawinen "ständigen Veränderungen" ausgesetzt sei und widerspricht dadurch dem Bund Naturschutz, wonach der Bach vor den Baggerarbeiten ein "unberührtes Biotop" gewesen sei. Der Bund Naturschutz hatte Strafanzeige gegen den Urheber der Baumaßnahmen erhoben.

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Geschrieben von: Redaktion

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