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Polizei

Verstärkt Motorradkontrollen am Riedbergpass

today12. Juli 2021 16

Hintergrund
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Die Kontrollgruppe Motorrad des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West führte am vergangenen Wochenende im Bereich des Riedbergpasses verstärkt Kontrollen durch. Am Wochenende zuvor waren mehrere Motorradfahrer an ein und derselben Stelle des Passes verunglückt. Das Gros der bei der Kontrolle aufgefallenen Verstöße waren abgefahrene Reifen.

Die Bikerinnen und Biker wurden noch vor Befahren des Passes kurz nach Obermaiselstein zur Kontrolle auf den dortigen Parkplatz gebeten um deren Motorräder auf den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.

Insgesamt wurden am Samstag und Sonntag 123 Motorräder kontrolliert, wobei verhältnismäßig viele Verstöße im Bereich der Fahrzeugtechnik festgestellt wurden. Nach wie vor sehr hoch ist die Anzahl an Reifen mit unzureichender Profiltiefe. Hier mussten insgesamt vierzehn Anzeigen aufgenommen werden, welche meist mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt zu Buche schlagen. Bei sechs Krädern waren die vorhandenen Mängel so gravierend, dass die Weiterfahrt vor Ort unterbunden wurde, da die Betriebserlaubnis erloschen war.

Mehrmals waren unzulässige Fußrastenanlagen verbaut, welche über keinerlei Prüfzeichen verfügten. Da es sich um sicherheitsrelevante Bauteile handelt, müssen diese zwingend geprüft sein. Hier kann von einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einem Punkt ausgegangen werden.

Zwei junge Männer aus dem Württembergischen hatten die Schalldämpfer ihrer Auspuffanlagen manipuliert, um die Maschinen lauter zu machen. Hier erlischt ebenfalls die Betriebserlaubnis und es werden 90 Euro Bußgeld fällig. Insgesamt sechs manipulierte oder unzulässige Auspuffanlagen konnten über das Wochenende festgestellt werden. Bei sieben Krädern war der vorgeschriebene Rückstrahler nicht vorhanden, was auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt und mit 50 Euro Verwarnungsgeld geahndet wird.

Sobald ein Verstoß zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt müssen die jeweiligen Fahrzeugführer im Anschluss bei ihrer jeweiligen Zulassungsstelle vorstellig werden, damit die Betriebserlaubnis wieder aufleben kann und somit das Motorrad wieder am Verkehr teilnehmen darf.

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Geschrieben von: Redaktion

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