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Ladengeschäfte des täglichen Bedarfs, wie Drogerien, fallen nicht unter die 2G Regelung. Das gilt seit Ende Dezember auch für Bekleidungsgeschäften, so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Begründet wurde die Entscheidung Ende Dezember damit, dass der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne.
Welche Auswirkungen diese Regelkippung auf die Bekleidungsgeschäfte hat und was die Besucher dazu sagen erklärt Ekaterina Avdosyev, Center Managerin des Forum Allgäu in Kempten.
Laut Ekatarina Avdosyev merkt man eindeutig, dass seit der 2G-Regelkippung in Bekleidungsgeschäften wieder mehr Besucher einkaufen gehen: "Als die Nachricht öffentlich gemacht wurde, dass die 2G Regelung in den Bekleidungsgeschäften gekippt wurde, war es für viele in den ersten Tagen noch ein bisschen verwirrend. Die Kunden waren zunächst verunsichert und waren sich unschlüssig darüber, ob das nun tatsächlich der Fall ist", so die Center Managerin. Mittlerweile habe es sich allerdings herumgesprochen und laut Ekatarina Avdosyev kommen wieder viel mehr Menschen zum Einkaufen und nutzen die Erleichterungen.
Ob die Verkaufszahlen in den Bekleidungsgeschäften gestiegen sind kann laut Ekatarina Avdosyev noch nicht abgeschätzt werden, da noch keine genauen Zahlen vorliegen. "Allerdings deutet das, was ich aus den Gesprächen mit den einzelnen Betreiben entnehmen konnte, daraufhin, dass die Zahlen wieder gestiegen sind", ergänzt sie. Zudem habe die Entwicklung der letzten zwei Jahre gezeigt, dass die Zahl der sognannten Bummler, die sich die Artikel nur anschauen und nicht kaufen, rückläufig sei.
"Seit die 2G Regelung in Bekleidungsgeschäftem gekippt wurde, bekommen wir täglich Anrufe, in welchen die Besucher wisen wollen, ob dem tatsächlich so ist. Die Besucher sind sich nicht sicher darüber, wo die 2G Relegung gilt und worauf man in Hinblick auf die Kinder achten muss", schildert die Center Managerin. Es trete häufiger die Frage auf, wie alt die Kinder sein müssen, um von der 2G Regelung ausgenommen zu sein. "Wir merken allerdings, dass sich die Kunden sehr darüber freuen, dass in Bekleidungsgeschäften, die jetzt zum täglichen Bedarf zählen, wieder ohne 2G Nachweis geshoppt werden darf."
Durch den Wegfall der 2G Regelung in Bekleidungsgeschäften merke man außerdem eine enorme Entlastung für die Besucher und die Geschäfte. "Dies bezieht sich allerdings nicht nur auf den zeitlichen, sondern auch auf den personellen Aufwand, der zuvor benötigt wurde, um an der Ladentür den 2G Nachweis zu kontrollieren", so Ekatarina Avdosyev.
Geschrieben von: Redaktion