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Hilfe für die Ukraine: Diese Möglichkeiten gibt es im Oberallgäu

today3. März 2022

Hintergrund
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Seit Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine haben viele Menschen im Oberallgäu ihre Hilfsbereitschaft signalisiert. Aber nicht jede Form der Unterstützung hilft wirklich. Ein Überblick.

Mit Beginn des Krieges gegen die Ukraine haben sich viele Menschen im Oberallgäu solidarisch mit den Ukrainerinnen und Ukrainern erklärt. Schnell häuften sich auch beim Landratsamt die Hilfsangebote. Aber nicht jede Form der Unterstützung erreicht ihren Zweck. Aktuell stehen die akute Nothilfe vor Ort und in den angrenzenden Regionen im Mittelpunkt der Bemühungen der Hilfsorganisationen. Gleichzeitig laufen die Vorbereitungen für die Aufnahme Geflüchteter in Deutschland. Was vor diesem Hintergrund jede und jeder jetzt tun kann.

Spenden

Finanzielle Unterstützung an die großen Hilfsorganisationen schafft eine verlässliche Versorgung mit lebensnotwendigen Hilfsgütern dort, wo sie gerade gebraucht wird – in der Ukraine und den grenznahen Regionen. Die dortigen Verantwortlichen verfügen über langfristige Erfahrung im Umgang mit Hilfslieferungen, über die notwendigen Strukturen und Kontakte.  Empfehlenswert ist hier etwa eine Spende an das Bündnis aus Hilfsorganisationen „Aktion Deutschland hilft“.

Sachspenden

Aktuell bitten der Landkreis und die kooperierenden Hilfsorganisationen, von Sachspenden für Geflüchtete abzusehen. Derzeit ist noch unklar, welche Güter im Oberallgäu nach Ankunft Geflüchteter benötigt werden. Die längerfristige Lagerung von Sachspenden ist logistisch und organisatorisch nicht leistbar.

Darüber hinaus bitten die Hilfsorganisationen, von unkoordinierten Hilfslieferungen in die betroffenen Regionen abzusehen. Im schlimmsten Fall werden so die Transitkorridore überlastet, oder Menschen in Gefahr gebracht. Güter und Waren, die in der Ukraine und den grenznahen Gebieten benötigt werden, werden in aller Regel dort beschafft. Meist ist das kostengünstiger und stärkt die Wirtschaft in den betroffenen Regionen.

Geflüchtete aufnehmen

Mit Eintreffen der ersten Geflüchteten wird der Landkreis Oberallgäu mithilfe der beteiligten Hilfsorganisationen eine Turnhalle im Kreis für die kurzfristige Unterbringung von Ukrainerinnen und Ukrainern herrichten. Da die befürchtete, große Welle an Geflüchteten bislang ausbleibt, hat sich der Krisenstab des Landkreises entschieden, einzelne Parzellen für vier bis fünf Personen in der Turnhalle einzurichten. So entsteht für die ersten Tage der Unterbringung eine private und geschützte Atmosphäre.

Für die mittelfristige Unterbringung von Geflüchteten bittet der Landkreis die Bevölkerung um Hilfe. Aktuell werden Wohnräume gesucht, die für mindestens vier Wochen zur Verfügung stehen. Grundsätzlich kann dafür eine ortsübliche Miete erstattet werden, wenn die Unterbringung nicht mehr kurzfristig erfolgt. Sobald der Aufenthaltsstatus der Geflüchteten geklärt ist, haben diese auch Anspruch auf Sozialleistungen. Diese umfasst auch die Kosten für die Unterbringung.

Interessierte, die sich unter diesen Umständen vorstellen können, Geflüchtete zeitweise in den eigenen Räumlichkeiten unterzubringen, melden sich hierfür bei Angabe ihrer Kontaktdaten unter Telefon 08321/612379 oder unter wohnungsangebote-ukraine@lra-oa.bayern.de. Mitarbeitende des Landratsamtes werden sich anschließend zeitnah für die Klärung weiterer Details melden.

Geflüchteten helfen

Bei ihrer Ankunft werden Geflüchtete viele Fragen haben, die ihren weiteren Verbleib in Deutschland und die Möglichkeiten finanzieller Unterstützung betreffen. Hier können Bürgerinnen und Bürger unterstützen, indem sie an die hierfür eingerichteten Hotlines des Landratsamtes vermitteln und bei der Kommunikation mit der Behörde helfen.

Für Fragen, die den Aufenthalt Geflüchteter betreffen, ist eine Hotline des Landratsamtes unter Telefon 08321/612585 oder unter aufenthalt-ukraine@lra-oa.bayern.de erreichbar. Grundsätzlich gilt derzeit: Geflüchtete aus der Ukraine können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich für 90 Tage hier aufhalten. Bei Ablauf der Frist wird der Aufenthalt unbürokratisch verlängert.

Bei Fragen zu sozialen Leistungen können sich Betroffene darüber hinaus an die Hotline unter Telefon 08321/612575 oder per Mail an leistungen-ukraine@lra-oa.bayern.de wenden.

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Geschrieben von: Redaktion

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