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Rathaus

Geflügelpest bei zwei Wildvögeln im Oberallgäu nachgewiesen

today25. Februar 2022

Hintergrund
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Nachdem die gefährliche Geflügelpest bei zwei Wildvögeln im Kreis nachgewiesen wurde, mahnt das Veterinäramt des Landratsamtes Oberallgäu Geflügelhalter zu besonderer Vorsicht.

Die Hausgeflügelbestände sind nach wie vor durch das Auftreten der Geflügelpest – auch hochpathogene Influenza oder Vogelgrippe genannt – in Wildvogelbeständen gefährdet. So wurde in Bayern im laufenden Jahr 2022 bereits wieder bei 16 toten Wildvögeln das Vogelgrippevirus nachgewiesen.

Auch im Landkreis Oberallgäu wurden nun aktuell Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln amtlich bestätigt: Bei zwei verendeten Greifvögeln hat das nationale Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut das Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 nachgewiesen.

Nach dem vereinzelten Auftreten von Geflügelpest bei Wildvögeln Anfang Dezember letzten Jahres wurden damals bayernweit zum Schutz vor weiterer Ausbreitung, insbesondere zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände verstärkte Biosicherheits- und Vorbeugemaßnahmen angeordnet. Im Landkreis Oberallgäu gilt eine entsprechende Allgemeinverfügung bereits seit 07. Dezember 2021.

Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen sind insbesondere die Sicherung der Haltungseinrichtungen gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk und Gerätschaften zum Schutz vor Eintrag der Geflügelpest. Dazu sind Einrichtungen zum Waschen der Hände, Wechseln der Kleidung und Desinfektion der Schuhe vorzuhalten. Darüber hinaus sind Märkte und Ausstellungen verboten. Wildvögel, mit Ausnahme der Singvögel, dürfen nicht mehr gefüttert werden. Futter, Einstreu und Gegenstände, mit denen Hausgeflügel in Berührung kommen kann, sind vor Wildvögeln geschützt aufzubewahren. Geflügelhändler ohne ortsfeste Niederlassung müssen beim Verkauf von Geflügel zudem einen Nachweis über eine tierärztliche klinische Untersuchung und im Falle von Enten und Gänsen einen Nachweis über eine negative virologische Untersuchung auf das Geflügelpestvirus vorlegen können.

Zum Schutz vor Eintrag des Geflügelpestvirus in Haus- und Nutztiergeflügelbestände wird erneut dringend gebeten, die oben genannten Maßnahmen strikt einzuhalten.

Eine Ansteckung von Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bisher nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten jedoch nicht berührt oder eingesammelt werden, sondern entsprechende Funde dem Veterinäramt Oberallgäu, Telefon-Nr. 08321/612-493 oder -491 gemeldet werden.

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Geschrieben von: Redaktion

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