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Ein gravierendes Problem des Corona-bedingten Lockdown ist die Isolation und Vereinsamung vieler, vor allem älterer Menschen. Diese hat vielfältige negative Auswirkungen auf die Betroffenen. Auf eine davon macht die Stiftung Deutsche Schlaganfallhilfe anlässlich des Tages gegen den Schlaganfall am 10. Mai aufmerksam. Das diesjährige Motto des Aktionstages lautet: „Erst einsam, dann krank – Kümmern schützt vor Schlaganfall". Was man als Ersthelfer tun muss, wenn der schlimmste Fall eingetreten und es zu einem Schlaganfall gekommen ist, das erklärt Frank Schönmetzler vom BRK Oberallgäu.
In Deutschland erleiden jährlich etwa 270.000 Menschen einen Schlaganfall. Rund 63.000 davon enden tödlich. Damit gilt der Schlaganfall als eine der häufigsten Todesursachen. Frank Schönmetzler ist Leiter der Breitenausbildung beim BRK Oberallgäu. Er erklärt, woran man einen Schlaganfall erkennt und welche Erste-Hilfe-Maßnahmen man als Laie im Fall der Fälle anwenden sollte.
„Bei einem Schlaganfall werden die Blutversorgung und die Sauerstoffversorgung zu einem Teil des Gehirns unterbrochen. Dadurch kommt es zu Funktionsausfällen mit mitunter schweren und dauerhaften Folgen“, so Frank Schönmetzler. „Es gibt bestimmte Symptome, die auf einen Schlaganfall hindeuten. Dazu gehören beispielsweise plötzliche, heftige Kopfschmerzen, steifer Nacken, Schwindel, Übelkeit und Erbrechen, vorübergehende Seh- und Sprachstörungen, Taubheitsgefühle oder auch Schluckbeschwerden. Deutliche Hinweise sind plötzlich einsetzende halbseitige Lähmungen an Armen, Beinen oder im Gesicht, häufig mit herabhängendem Mundwinkel und einseitig geschlossenem Augenlid.
Sollten einige oder alle dieser Symptome auftreten, rät der Fachmann zu schnellstmöglichem Handeln. „Hier zählt wortwörtlich jede Minute. Je mehr Zeit vergeht, desto mehr Gehirngewebe kann absterben und desto größer sind die bleibenden Schäden. Warten Sie also keinesfalls ab, ob die Symptome vergehen – dabei geht wertvollste Zeit verloren. Scheuen Sie sich nicht, auch bei unklaren Anzeichen sofort den Rettungsdienst zu alarmieren!“
Erste-Hilfe-Maßnahmen
• sofort den Rettungsdienst unter 112 verständigen
• ist der Betroffene bei Bewusstsein, bequem und mit erhöhtem Oberkörper lagern
• den Betroffenen beruhigen, betreuen, trösten und beobachten (Bewusstsein, Atmung)
• gelähmte Körperteile umpolstern
• unbedingt Aufregung und Unruhe vermeiden
• den Betroffenen zudecken
• bei Bewusstlosigkeit und vorhandener normaler Atmung: Betroffenen in die stabile Seitenlage bringen (auf der gelähmten Seite!), laut "Hilfe" rufen, um weitere Personen auf die Notfallsituation aufmerksam zu machen
• bei Bewusstlosigkeit und fehlender Atmung: Herz-Lungen-Wiederbelebung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
Geschrieben von: Redaktion