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Das Landratsamt Oberallgäu hat eine neue Genehmigung für den Abschuss von Bibern erlassen. Gegen diese Genehmigung hat der Bund Naturschutz (BN) umgehend Klage beim Verwaltungsgericht Augsburg eingereicht. Die neue Allgemeinverfügung tritt heute in Kraft und soll die Tötung von Bibern regeln.
Bereits eine frühere Verordnung wurde im November 2024 durch einen Eilantrag des BN gestoppt, da das Gericht einen Formfehler festgestellt hatte. Umweltverbände waren vor der Entscheidung nicht ausreichend angehört worden, was gegen die gesetzlichen Vorgaben verstieß.
Die neue Verfügung, die jetzt erneut rechtlich angefochten wird, ist laut BN nahezu identisch mit der alten und wird von den Naturschutzvertretern weiterhin scharf kritisiert. Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BN, betont, dass diese Verordnung sachlich und rechtlich nicht haltbar sei. Das Gesetz schreibe vor, dass vor einer pauschalen Abschussgenehmigung für streng geschützte Arten alle Alternativen geprüft werden müssten. Dies sei jedoch nicht geschehen. „Bei Biberproblemen an Straßen oder Bahnstrecken gibt es in den meisten Fällen einfache Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Drahtgeflechte gegen Biberhöhlen, die dauerhaft deutlich wirksameren Lösungen sind als der Abschuss. Biberreviere werden ohnehin schnell wieder besetzt“, erklärt Geilhufe.
Martin Simon, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu, fügt hinzu: „Die Allgemeinverfügung ist völlig überzogen und ignoriert den enormen Nutzen, den Biber für uns Menschen hat. Gerade in Zeiten der Klimakrise sind die Nager wichtiger denn je. Ihre Reviere bieten natürlichen Hochwasserschutz und speichern Wasser für Trockenperioden. Darüber hinaus fördern sie die Artenvielfalt in beeindruckender Weise.“
Das Verwaltungsgericht Augsburg wird nun erneut über die Klage entscheiden, während die Genehmigung zur Biberabschuss weiterhin in Kraft bleibt.
Geschrieben von: Bernd Krause
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