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Die Omikron-Variante des Corona-Virus wurde erstmals im Landkreis Oberallgäu nachgewiesen. Wie das zuständige Gesundheitsamt Oberallgäu mitteilt, seien im Kreis aktuell 15 dringende Verdachts-, bzw. laborbestätigte Fälle dokumentiert. Die entsprechenden Testungen fanden in der Zeit vor den Feiertagen bis heute statt.
Der überwiegende Teil der Omikron-Verdachtsfälle hat sich bei Personen ergeben, die zuvor aus dem Ausland in den Landkreis eingereist waren. Alle positiv Getesteten befinden sich derzeit in Quarantäne. Das gilt auch für ihre engen Kontaktpersonen. Gemäß der bayerischen Quarantäneverordnung müssen diese sich bei Verdacht auf Kontakt mit der Omikron-Variante auch dann in 14-tägige Isolation begeben, wenn sie vollständig geimpft oder geboostert sind.
Gleichwohl sei eine Boosterung auch weiterhin unbedingt empfehlenswert, sagt Dr. med. Ludwig Walters, der Leiter des Gesundheitsamtes Oberallgäu: „Die Auffrischimpfung hebt den eigenen Immunstatus, der über die vergangenen Monate hinweg schon etwas gesunken sein könnte, zuverlässig wieder an.“ Zudem reduziere die Boosterung die sogenannte Transmission – schützt also vor der weiteren Verbreitung des Corona-Virus.
Kontaktbeschränkungen
Entsprechend der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten auch im Landkreis Oberallgäu seit dem 28. Dezember 2021 wieder verschärfte Regelungen zur Kontaktbeschränkung, von denen auch geimpfte, genesene und geboosterte Bürgerinnen und Bürger betroffen sind. Demnach dürfen sich Geimpfte und Genesene zu privaten Feiern und Zusammenkünften nur in Gruppen von maximal zehn Personen treffen. Wer nicht geimpft ist, darf sich bei privaten Treffen nur mit dem eigenen und einem weiteren Hausstand, bzw. zwei weiteren Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren sind von den Regelungen ausgenommen.
Geschrieben von: Redaktion