AD
play_arrow

keyboard_arrow_right

Listeners:

Top listeners:

skip_previous skip_next
00:00 00:00
playlist_play chevron_left
volume_up
  • play_arrow

    AllgäuHIT

  • cover play_arrow

    AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

Panorama

Neuer Jagdberater für den südlichen Landkreis

today12. Juni 2024 102

Hintergrund
share close
AD

Markus Reinhart aus Pfronten wurde von Landrätin Maria Rita Zinnecker zum neuen Jagdberater für den südlichen Landkreis Ostallgäu ernannt. Reinhart tritt die Nachfolge von Wildmeister Ludwig Gschmeißner aus Trauchgau an, der das Amt nach sechs Jahren auf eigenen Wunsch niederlegt.

v. l.: Landrätin Maria Rita Zinnecker, Markus Reichart und Sandra Rehbein (Leiterin Untere Jagdbehörde am Landratsamt Ostallgäu). Bildrechte: Landkreis Ostallgäu

Reinhart bringt umfangreiche Erfahrung in seine neue Rolle ein. Er war bisher als zweiter Vorsitzender der Kreisgruppe Füssen des Bayerischen Jagdverbandes, Leiter der Hochwild-Hegegemeinschaft Pfronten und Vertreter der Jäger im Jagdbeirat des Landkreises tätig. Mit der Übernahme der neuen Position legt Reinhart diese bisherigen Ämter nieder.

Landrätin Zinnecker lobte Gschmeißners Arbeit und dankte ihm für seinen engagierten Einsatz. „Das Jagdberater-Amt steht oft an der Schnittstelle verschiedener Interessen“, sagte Zinnecker. „Herr Gschmeißner hat es zu jeder Zeit mit hoher Sachkunde und einer ausgleichenden Art ausgeübt. Mein herzlicher Dank dafür!“ Sie betonte, dass der Wechsel von Gschmeißner zu Reinhart eine inhaltliche Kontinuität gewährleiste. Beide Jagdberater sind dafür bekannt, in jagdlichen Fragen sachlich und lösungsorientiert mit allen Beteiligten zu kommunizieren.

Nach dem Bayerischen Jagdgesetz bestellt das Landratsamt zur laufenden sachverständigen Beratung der Jagdbehörde für jeweils fünf Jahre einen ehrenamtlichen Jagdberater. Die Auswahl erfolgt nach dem Ermessen der Jagdbehörde, die sich für eine sachkundige und erfahrene Persönlichkeit entscheiden soll, die ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch ausübt und einen gerechten Ausgleich der Interessen der am Jagdwesen Beteiligten anstrebt.

AD

Geschrieben von: Anton Bier

Rate it
AD
AD
AD
AD
0%