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Panorama

Neue Regeln bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli 2025

today6. Juni 2025

Hintergrund
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Ab Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für Pflegegrade 2 bis 5 in einem gemeinsamen Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro flexibler nutzbar. Die Vorpflegezeit entfällt, Verhinderungspflege kann bis zu acht Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden, und Angehörige können mehr Geld geltend machen. Beratungen bietet der Pflegestützpunkt Ostallgäu an.

Symbolbild Pflege / Foto: Pixabay

Ab dem 1. Juli 2025 gelten für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege neue Regelungen: Beide Leistungen werden in einem gemeinsamen Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro für Pflegegrade 2 bis 5 zusammengefasst und flexibler nutzbar. Trotzdem müssen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege weiterhin separat bei der Pflegekasse beantragt werden.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Wegfall der Vorpflegezeit: Die bisher erforderlichen sechs Monate häuslicher Pflege vor Anspruch auf Verhinderungspflege entfallen. Die Leistung kann sofort nach Anerkennung eines Pflegegrades genutzt werden.

  • Erweiterte Verhinderungspflege: Verhinderungspflege kann künftig bis zu acht Wochen pro Jahr beansprucht werden, während weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes ausgezahlt wird.

  • Höherer Anspruch für Angehörige: Nahestehende Angehörige, die Verhinderungspflege übernehmen, können künftig bis zum Doppelten des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr geltend machen. Zudem werden Fahrtkosten und Verdienstausfall erstattet, wenn zutreffend.

Pflegebedürftige und Angehörige können bei der Pflegekasse eine Übersicht über das bereits verbrauchte Budget anfordern. Manche Kassen bieten diesen Service auch digital an.

Der Pflegestützpunkt Ostallgäu berät kostenlos zu den neuen Regelungen und allen Fragen rund um Pflege. Beratungstermine sind telefonisch unter 08342 911-511 oder per E-Mail an pflegestuetzpunkt@lra-oal.bayern.de vereinbar.

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Geschrieben von: Niklas Bitzenauer

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