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Wirtschaft

Neue Produktnorm regelt Betrieb von Balkonkraftwerken

today29. Januar 2026

Hintergrund
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Seit dem 1. Dezember 2025 gilt eine neue Produktnorm für den Betrieb von Balkonkraftwerken. Sie schafft erstmals eindeutige technische Vorgaben für Anschluss, Leistung und Sicherheit und soll damit mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher bringen.

Bildunterschrift: Balkonkraftwerke sind günstig und helfen, die Stromkosten zu senken. Seit dem 1. Dezember 2025 gilt für ihren Betrieb eine neue Produktnorm. Foto: Moritz Sonntag / eza!

„Die neuen Regeln erhöhen die Sicherheit und sorgen für klare Rahmenbedingungen“, sagt Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.
„Wer jetzt ein Balkonkraftwerk installiert, kann sich besser orientieren und künftig unkompliziert Solarstrom nutzen“, ergänzt Martin Sambale vom Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!), das gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Bayern unabhängige Energieberatungen anbietet.

Anschluss über Haushaltssteckdose erlaubt

Stecker-Solargeräte dürfen nun offiziell über eine normale Schuko-Steckdose betrieben werden – vorausgesetzt, geeignete Schutzvorrichtungen wie Schuko-Stecker mit Schutzumhüllung oder Trennschalter sind vorhanden.
Der Einsatz von Mehrfachsteckdosen bleibt weiterhin unzulässig.

Klare Vorgaben zur maximalen Leistung

Die neue Norm legt folgende Leistungsgrenzen fest:

  • Maximale Einspeiseleistung über den Wechselrichter: 800 Watt

  • Maximale Modulleistung bei Schuko-Anschluss: 960 Watt

  • Maximale Modulleistung bei Energiesteckvorrichtung: 2.000 Watt

Höhere Anforderungen an die mechanische Sicherheit

Hersteller müssen künftig angeben, für welche Einsatzbereiche ihre Montagesysteme geeignet sind.
Diese müssen zudem den örtlichen Bedingungen wie Wind- und Schneelasten standhalten.

Registrierung und rechtliche Rahmenbedingungen

Stecker-Solargeräte müssen weiterhin im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden.
Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich.

Bei Mietwohnungen bleibt die Zustimmung des Eigentümers für die Installation an Fassade oder Balkonbrüstung notwendig. Diese darf nicht ohne triftigen Grund verweigert werden.

Wichtig ist außerdem eine fachgerechte Befestigung der Anlage, damit sie sicher hält und keine Gefahr darstellt.

Online-Vortrag am 2. Februar

Einen kompakten Überblick zu den neuen Regelungen bietet ein Online-Vortrag am 2. Februar um 12:30 Uhr.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
www.eza-allgaeu.de/veranstaltungen/informationsveranstaltunge

Über die Energieberatung von eza! und der Verbraucherzentrale

Die gemeinsame Energieberatung von eza! und der Verbraucherzentrale informiert anbieterunabhängig zu Themen des privaten Energieverbrauchs.

  • Kostenfreie Beratungen: online, telefonisch oder per Video

  • Persönliche Vor-Ort-Beratung: 40 Euro

Mehr Informationen unter:
www.eza-energieberatung.de
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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Geschrieben von: Leon Dauter

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