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Seit dem 1. Dezember 2025 gilt eine neue Produktnorm für den Betrieb von Balkonkraftwerken. Sie schafft erstmals eindeutige technische Vorgaben für Anschluss, Leistung und Sicherheit und soll damit mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher bringen.

„Die neuen Regeln erhöhen die Sicherheit und sorgen für klare Rahmenbedingungen“, sagt Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.
„Wer jetzt ein Balkonkraftwerk installiert, kann sich besser orientieren und künftig unkompliziert Solarstrom nutzen“, ergänzt Martin Sambale vom Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!), das gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Bayern unabhängige Energieberatungen anbietet.
Stecker-Solargeräte dürfen nun offiziell über eine normale Schuko-Steckdose betrieben werden – vorausgesetzt, geeignete Schutzvorrichtungen wie Schuko-Stecker mit Schutzumhüllung oder Trennschalter sind vorhanden.
Der Einsatz von Mehrfachsteckdosen bleibt weiterhin unzulässig.
Die neue Norm legt folgende Leistungsgrenzen fest:
Maximale Einspeiseleistung über den Wechselrichter: 800 Watt
Maximale Modulleistung bei Schuko-Anschluss: 960 Watt
Maximale Modulleistung bei Energiesteckvorrichtung: 2.000 Watt
Hersteller müssen künftig angeben, für welche Einsatzbereiche ihre Montagesysteme geeignet sind.
Diese müssen zudem den örtlichen Bedingungen wie Wind- und Schneelasten standhalten.
Stecker-Solargeräte müssen weiterhin im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden.
Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich.
Bei Mietwohnungen bleibt die Zustimmung des Eigentümers für die Installation an Fassade oder Balkonbrüstung notwendig. Diese darf nicht ohne triftigen Grund verweigert werden.
Wichtig ist außerdem eine fachgerechte Befestigung der Anlage, damit sie sicher hält und keine Gefahr darstellt.
Einen kompakten Überblick zu den neuen Regelungen bietet ein Online-Vortrag am 2. Februar um 12:30 Uhr.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
www.eza-allgaeu.de/veranstaltungen/informationsveranstaltunge
Die gemeinsame Energieberatung von eza! und der Verbraucherzentrale informiert anbieterunabhängig zu Themen des privaten Energieverbrauchs.
Kostenfreie Beratungen: online, telefonisch oder per Video
Persönliche Vor-Ort-Beratung: 40 Euro
Mehr Informationen unter:
www.eza-energieberatung.de
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Geschrieben von: Leon Dauter
Allgäu balkon kraftwerke wirtschaft