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Am 16. Mai 2024 hat der Stadtrat von Kempten einstimmig einer umfassenden Überarbeitung der Grünanlagensatzung zugestimmt, die nun offiziell in Kraft getreten ist. Diese neue Satzung regelt die Nutzung der öffentlichen Grünanlagen der Stadt und schafft einen klaren Rahmen für deren vielfältige Nutzungsmöglichkeiten.
Symbolbild: Pixabay
Die Grünanlagen in Kempten umfassen gepflegte Grünflächen, Parkanlagen, Brunnenanlagen, Spielplätze und Freizeitsporteinrichtungen, die sowohl den Bürgern als auch den Besuchern Raum für Freizeit, Erholung und Gemeinschaft bieten. Sie sind als gemeinsame „Gärten für alle“ konzipiert.
Ein zentraler Aspekt der neuen Satzung ist die Förderung der gegenseitigen Rücksichtnahme. Diese soll sicherstellen, dass die Grünanlagen für alle Nutzer angenehm und sicher bleiben. Aus diesem Grund wurden bestimmte Einschränkungen und Verbote festgelegt: Aktivitäten wie Baden in offenen Gewässern, offenes Feuer, Reiten und Camping sind untersagt, um potenzielle Gefährdungen oder Belästigungen zu vermeiden. Hunde dürfen nur angeleint durch die Anlagen geführt werden und haben keinen Zugang zu Rasen- und Freiflächen, um Konflikte mit anderen Nutzern und Tieren zu minimieren.
Die Satzung bringt auch einige Neuerungen mit sich, darunter Regelungen zur Aufsichtspflicht für Kinder unter 10 Jahren, die in den Grünanlagen spielen, sowie die Erlaubnis zum Grillen an speziell ausgewiesenen Stellen mit entsprechenden Vorkehrungen für die Entsorgung von Müll. Der Genuss von Alkohol ist grundsätzlich erlaubt, solange er andere Nutzer nicht stört, jedoch sind Trinkgelage und störendes Verhalten untersagt.