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Ein 15-jähriger Jugendlicher bedrohte eine Mitschülerin mit dem Tode. Aufgrund eines bereits laufenden Ermittlungsverfahrens gegen ihn und wegen Verdunkelungsgefahr nahmen Beamte der Polizeiinspektion Neu-Ulm ihn vorläufig fest, eine Haftrichterin erließ einen Haftbefehl. Seit mehreren Monaten bereits ermitteln Beamte der Kriminalpolizei Neu-Ulm gegen einen 15-jährigen Jugendlichen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Handels mit Cannabis in nicht geringer Menge. Am Montag bedrohte der Jugendliche im Beisein mehrerer Zeugen eine Tatbeteiligte mit dem Tode – vermutlich aufgrund einer mit dem Ermittlungsverfahren im Zusammenhang stehenden Aussage.
Nachdem die Zeugen, welche die Bedrohung als ernstzunehmend einstuften, die örtliche Polizei verständigt hatten, nahmen Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Neu-Ulm den 15 Jahre alten Schüler zunächst vorläufig fest und übergaben ihn im weiteren Verlauf an die Kripo.
Nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts, auch unter Zugrundelegung des Alters des Jugendlichen, beantragte die sachleitende Staatsanwaltschaft Memmingen beim Amtsgericht Memmingen schlussendlich einen Haftbefehl gegen den 15-jährigen Beschuldigten wegen Verdunkelungsgefahr. Im Rahmen einer Vorführung vor der Haftrichterin am Amtsgericht wurde dieser in Vollzug gesetzt. Die Ermittler lieferten den 15-Jährigen in eine altersgerechte Justizvollzuganstalt ein. (KPI Neu-Ulm)
Geschrieben von: Redaktion