AD
play_arrow

keyboard_arrow_right

Listeners:

Top listeners:

skip_previous skip_next
00:00 00:00
playlist_play chevron_left
volume_up
  • play_arrow

    AllgäuHIT

  • cover play_arrow

    AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

Polizei

Nachrichtenbericht: Festnahme nach Vandalismus und Tierquälerei in Neu-Ulm

today26. Juni 2024 40 9

Hintergrund
share close
AD

In Neu-Ulm haben Beamte der Zentralen Einsatzdienste einen 42-jährigen Mann festgenommen, der im Verdacht steht, präparierte Hundeköder an den Flüssen Donau und Iller ausgelegt zu haben. Nach intensiven Ermittlungen wird dem Tatverdächtigen nun auch eine Reihe von Sachbeschädigungen durch Graffiti zur Last gelegt.

Bild: Polizei Neu-Ulm

Die Polizeiinspektion Neu-Ulm führte weiterführende Untersuchungen durch und entdeckte, dass im April und Mai dieses Jahres mehrere Sachbeschädigungen im gleichen Bereich verübt wurden, in dem auch die Hundeköder gefunden wurden. Die Schmierereien, darunter Piktogramme auf dem Donauradweg, einem Rastplatz an der Donau, einem Brückenpfeiler und an der Außenseite der Mauer des Donaubades, zeigten ein Strichmännchen, das einen Hund an der Leine führt, sowie ein Hakenkreuz. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 1.500 Euro geschätzt.

Während einer Durchsuchung fanden die Ermittler bei dem Tatverdächtigen Farbstifte, die mit den Graffiti in Verbindung gebracht werden konnten. Der Mann gestand die Taten, ohne jedoch ein schlüssiges Motiv anzugeben. Er erklärte, dass er die Schmierereien verursacht habe, weil er der Meinung sei, dass Hundehalter geltende Regelungen, insbesondere die Leinenpflicht, nicht beachten würden.

Aufgrund der Beweislage leitete die Polizeiinspektion Neu-Ulm ein Strafverfahren gegen den 42-Jährigen ein, unter anderem wegen Sachbeschädigung und wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

AD

Geschrieben von: Anton Bier

Rate it
AD
AD
AD
AD
0%