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Aktuelles

Nach Diebstahl bei Fußballspiel im Allgäu: Polizei klärt bayernweite Serie mit über 50 Taten

today17. Januar 2025 84

Hintergrund
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Nach monatelangen Ermittlungen hat die Polizei Mindelheim unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen eine bayernweite Diebstahlserie aufgeklärt. Ein 30-jähriger Täter, der sich bereits in Haft befindet, wird für über 50 Taten verantwortlich gemacht.

Diebstahl (Symbolfoto) / Foto: Pixabay

Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Diebstahl von Bargeld in geringer dreistelliger Höhe bei einem Fußballspiel im Juli 2024 in Erkheim. Im Zuge der Ermittlungen konnte die Polizei Mindelheim eine bayernweite Serie von Diebstählen aufdecken.

Bei allen Vorfällen entwendete der Beschuldigte gezielt Geldbeutel oder das darin enthaltene Bargeld. Die Geldbörsen waren hierbei zum Tatzeitpunkt entweder in Umkleidekabinen, Spinden oder sonst unbeaufsichtigt. Der entscheidende Hinweis zur Überführung des Täters ergab sich aus einer auffälligen Tätowierung, die auf einer Überwachungskamera zu sehen war. Durch intensive Recherchen und Nachforschungen konnte der Täter durch Ermittler der Polizeiinspektion Mindelheim identifiziert werden.

Die weiteren Taten wurden im Zuge einer durch die Staatsanwaltschaft Memmingen beantragte und gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung entdeckt, bei der weiteres Diebesgut von über 40 Personen aufgefunden wurde. Zudem ergab die Auswertung weiterer Spuren sowie ein Abgleich mit Fällen mit einem gleichgelagerten Modus Operandi 14 weitere Taten. Laut aktuellem Ermittlungsstand handelt sich um einen Einzeltäter, es gibt keine Hinweise auf mögliche Mittäter. Ebenso gibt es keine Hinweise auf ähnliche Taten des Beschuldigten außerhalb Bayerns.

Der Beschuldigte sitzt seit August 2024 in Haft, ebenfalls wegen einer Vielzahl gleichgelagerter Diebstähle. Die neu aufgedeckten Taten wurden im Zeitraum Frühjahr 2024 bis kurz vor seinem Haftantritt begangen. Die Ermittlungen zum genauen Beuteschaden dauern derzeit noch an und können bislang noch nicht beziffert werden. Lediglich die Geldbörsen samt Dokumenten und sonstigem Inhalt konnten den Geschädigten zwischenzeitlich wieder ausgehändigt werden.

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Geschrieben von: Redaktion

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