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Die Staatsanwaltschaft Kempten hat einen 21-Jährigen wegen Mordes und weiterer Verkehrsdelikte angeklagt. Im August soll er in Kaufbeuren vor der Polizei geflüchtet sein, mit bis zu 180 km/h unterwegs gewesen und dabei einen 20-jährigen Autofahrer tödlich verletzt haben.

Die Staatsanwaltschaft Kempten hat Anklage gegen einen 21-Jährigen erhoben, der im August in Kaufbeuren vor der Polizei geflüchtet sein und dabei einen 20-jährigen Autofahrer getötet haben soll. Der Mann muss sich unter anderem wegen Mordes, eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein, Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten. Das hat die Allgäuer Zeitung berichtet.
Den Ermittlungen zufolge wollten Polizisten den jungen Mann am frühen Morgen des 23. August kontrollieren. Trotz fehlender Fahrerlaubnis beschleunigte er sein Fahrzeug auf teilweise 180 km/h, um der Kontrolle zu entgehen. Bei der anschließenden Verfolgung durch Kaufbeuren-Neugablonz kam es beinahe zu weiteren Kollisionen mit Streifenwagen.
Im Bereich des Reifträgerwegs verlor der 21-Jährige die Kontrolle über sein Auto, geriet auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Der 20-jährige Fahrer dieses Wagens wurde tödlich verletzt, zwei weitere Insassen erlitten Prellungen und Schürfwunden. Laut Staatsanwaltschaft war dem Angeschuldigten bewusst, dass sein rücksichtsloses Fahrverhalten einen tödlichen Ausgang haben könnte, er nahm dies jedoch in Kauf, um einer Strafe zu entgehen.
Nach dem Unfall stieg der Mann unverletzt aus seinem Fahrzeug und floh zu Fuß. Über eine internationale Fahndung wurde er Anfang September in Polen festgenommen und am 24. Oktober nach Deutschland ausgeliefert. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte, der bereits vorbestraft ist, hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Anklage stützt sich unter anderem auf Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten. Ein Termin für den Prozess am Landgericht Kempten steht noch nicht fest. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für ihn die Unschuldsvermutung.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
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