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Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat begrüßt, dass die Zahl der Ärztinnen und Ärzte im Freistaat weiter steigt. Gerlach betonte am Donnerstag: „Eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung in ganz Bayern ist sehr wichtig. Dafür brauchen wir allerdings mehr junge Medizinerinnen und Mediziner, die bereit sind, auf dem Land zu arbeiten – denn dort werden sie besonders gebraucht. Das bayerische Gesundheitsministerium hat deshalb in den vergangenen Jahren ein ganzes Bündel an Maßnahmen und Förderungen auf den Weg gebracht, um angehende Ärztinnen und Ärzte für die Arbeit in den ländlichen Regionen zu gewinnen.“
Gerlach fügte hinzu: „Insgesamt hat Bayern seit 2012 für dieses Ziel fast 80 Millionen Euro investiert. Die bayerische Landarztprämie hat auch 2023 die medizinische Versorgung auf dem Land erfolgreich gestärkt. So wurden im vergangenen Jahr 152 Niederlassungen und Filialbildungen gefördert. Seit 2012 konnten wir bereits 1.214 Niederlassungen und Filialbildungen fördern – davon 828 Hausärztinnen und Hausärzte.“
Durch die bayerische Landarztprämie werden Niederlassungen von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum mit bis zu 60.000 Euro unterstützt. Psychotherapeutinnen und -therapeuten können eine Förderung von bis zu 20.000 Euro bekommen. Voraussetzung ist, dass sich die Medizinerinnen und Mediziner in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern niederlassen, überdies dürfen diese Gemeinden nicht überversorgt sein. Bei Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Dabei können Ärztinnen und Ärzte auch dann eine Prämie erhalten, wenn sie eine schon bestehende Praxis übernehmen.
Die Ministerin unterstrich: „Mit dem Stipendienprogramm für Medizinstudierende haben wir zudem bereits über 300 Studentinnen und Studenten für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum motiviert. Am 1. Januar haben wir darüber hinaus ein neues Förderprogramm für kommunale Projekte gestartet, mit denen die wohnortnahe ärztliche Versorgung gestärkt wird. Unterstützen werden wir damit unter anderem Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ). Ein weiteres Beispiel sind Maßnahmen zum Aufbau von vernetzten Versorgungseinrichtungen wie zum Beispiel Teampraxen. Pro Projekt liegt die Förderung bei bis zu 150.000 Euro.“
Geschrieben von: Redaktion