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Aktuelles

Messerangriff im Stadtpark Kempten: Fünf Jahre und neun Monate Haft für 23-Jährigen

today27. Mai 2025

Hintergrund
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Ein 23-Jähriger wurde nach einer Messerattacke im Kemptener Stadtpark laut einem Bericht der Allgäuer Zeitung zu fünf Jahren und neun Monaten Haft wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Der Vorwurf des versuchten Totschlags konnte nicht zweifelsfrei bewiesen werden. Das Opfer überlebte nur dank schneller ärztlicher Hilfe. Der Täter behauptete, in Notwehr gehandelt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Justizia (Symbolfoto Gericht) / Foto: pixabay

Nach einer brutalen Messerattacke im Kemptener Stadtpark im Oktober 2024 ist nun das Urteil gefallen: Das Landgericht Kempten verurteilte laut einem Bericht der Allgäuer Zeitung einen 23-jährigen afghanischen Staatsangehörigen wegen schwerer Körperverletzung zu fünf Jahren und neun Monaten Haft. Ein Vorwurf des versuchten Totschlags konnte dem Mann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Der Angriff war kurz und heftig: Am Abend gerieten der Täter und sein 25-jähriges Opfer, ebenfalls afghanischer Herkunft, zunächst vor einem Getränkemarkt in Streit. Auslöser soll laut Anklage die Frage des späteren Täters gewesen sein, ob das Opfer ihm einen Kontakt für den Erwerb von Drogen vermitteln könne. Nach einem verbalen Streit zogen beide durch die Innenstadt, bevor es im Stadtpark zur Eskalation kam.

Dort stach der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft mit einem zehn bis 15 Zentimeter langen Messer mindestens fünf Mal auf sein Gegenüber ein – einmal ins Gesicht, mehrfach in Brust und Bauch. Besonders der Stich in den Brustbereich sei laut medizinischem Gutachten lebensgefährlich gewesen. Das Opfer verlor mehrere Liter Blut und konnte nur durch das schnelle Eingreifen der Ärzte gerettet werden.

Vor Gericht schwieg der Angeklagte weitgehend. Über seine Verteidigerin ließ er erklären, dass er sich lediglich habe verteidigen wollen: Er sei bedrängt und beleidigt worden, habe sich gegen eine Attacke gewehrt und ohne Absicht zugestochen. „Ich wollte ihn nicht töten, ich wollte mich befreien“, hieß es in der Erklärung. Der Angeklagte betonte, dass er kein Blut gesehen habe und nicht sicher gewesen sei, ob er überhaupt getroffen habe.

Das Gericht folgte dieser Darstellung nur teilweise. Zwar konnte ein Tötungsvorsatz nicht zweifelsfrei festgestellt werden – die schwere Körperverletzung jedoch war eindeutig. Neben der Haftstrafe wurde der Verurteilte auch dazu verpflichtet, dem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Geschrieben von: Niklas Bitzenauer

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