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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Bei Schwerverkehrskontrollen haben Polizisten auf der A7 und A 96 auf Höhe Memmingen mehrere Verstöße aufgedeckt.
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Eine Streife des Gefahrguttrupps hielten einen Sattelzug an, dessen Sattelzugmaschine eine bulgarische und der Auflieger eine deutsche Zulassung hatte. Bei der Kontrolle zeigte sich, dass die beiden ukrainischen Fahrer unter anderem entzündbare flüssige Stoffe von Italien nach Deutschland transportierten, das hierfür erforderliche Beförderungspapier jedoch nicht den Vorgaben entsprach.Des Weiteren war das in Polen ansässige Unternehmen nicht am digitalen Kontrollgerät angemeldet. Gegen die polnische Firma leiten die Beamten nun eine Anzeige gemäß dem Gefahrgutbeförderungs- und Fahrpersonalgesetz an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) weiter.
Bei einer weiteren Kontrolle der Gefahrgutspezialisten ergab die Auswertung des Kontrollgeräts eines griechischen Sattelzuges, dass das griechische Unternehmen am Gerät nicht angemeldet war und auch keinen Download durchgeführt hatte. Deshalb behielten die Beamten von der Firma eine Sicherheitsleistung in mittlerer dreistelliger Höhe ein. Aber auch gegen den griechischen Fahrer schreiben die Beamten eine Anzeige an das BAG, denn bei der Auswertung seiner Fahrerkarte kam zutage, dass er gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstoßen hatte.
Nachmittags dann stellte eine Streife der Autobahnpolizei Memmingen bei der Kontrolle eines deutschen Lkw mit niederländischem Anhänger fest, dass die Firma aus Ostfriesland sich am Kontrollgerät nicht angemeldet hatte.
Schließlich wurde heute, kurz nach Mitternacht, noch ein niederländischer Sattelzuglenker angetroffen, der es ebenfalls mit den einzuhaltenden Lenk- und Ruhezeiten nicht so genau nahm und dafür eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz erhält.
Written by: Redaktion