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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Durch Beamte der Grenzpolizeigruppe Memmingen erfolgten zwei Verhaftungen.
Der erste Verhaftete ist ein 43-jähriger Deutscher, der aus Nis (Serbien) am Allgäu Airport ankam. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl vor, der aufgrund des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse erlassen worden war. Da der Mann nicht in der Lage war, den geforderten Geldbetrag von mehreren tausend Euro zur Abwendung des Haftbefehls aufzubringen, wurde er umgehend in eine bayerische Justizvollzugsanstalt überführt. Die strafrechtlichen Vorwürfe in Verbindung mit unrichtigen Gesundheitszeugnissen sind von ernster Natur und erfordern eine eingehende Untersuchung.
Ebenfalls am 07. Februar 2024 wurde ein 36-jähriger Pole festgenommen, der von seinem Heimatland wegen Steuerhinterziehung gesucht wurde. Dies geschah während der Einreisekontrolle eines Fluges aus London (England) am Allgäu Airport. Der Pole wurde unmittelbar nach seiner Festnahme einem Haftrichter vorgeführt und befindet sich nun in Auslieferungshaft. Die Steuerhinterziehung ist ein schwerwiegendes Vergehen, das sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich Konsequenzen haben kann.
Diese Verhaftungen zeigen die effektive Arbeit der Grenzpolizeigruppe Memmingen bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und der Durchsetzung der Gesetze. Sie unterstreichen die Notwendigkeit einer koordinierten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, um potenzielle Straftäter zu identifizieren und der Justiz zuzuführen.
Geschrieben von: Redaktion