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Ab Mitte September stehen zwei Landwirte, Vater und Sohn, aus Bad Grönenbach vor dem Landgericht Memmingen. Den beiden werden unter anderem zahlreiche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen.
Am Dienstag, den 20.09.2022 um 09:30 Uhr beginnt im Sitzungssaal 132 des Landgerichts Memmingen vor der großen Strafkammer ein umfangreiches Verfahren gegen zwei Landwirte aus Bad Grönenbach. Den 68 und 25 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen Johann Baptist H. und Florian H., bei denen es sich um Vater und Sohn handelt, werden unter anderem zahlreiche Verstöße gegen § 17 TierSchG zur Last gelegt. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Die Angeklagten unterhielten im Tatzeitraum zwischen Juli und November 2019 Milchviehbetriebe in Bad Grönenbach, Dietmannsried und Kempten. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen Rinder nicht ausreichend versorgt zu haben, sodass diese verwahrlosten, erkrankten und letztendlich, da sie auch nicht die erforderliche tierärztliche Behandlung erhielten, im Rahmen der Kontrollen der Hofstellen teilweise notgetötet werden mussten.
Die Tatvorwürfe betreffen insgesamt 54 Kühe und Kälber.
Aufgrund des Ergebnisses der Kontrollen wurde gegen beide Angeklagte ein vorläufiges Halte- und Betreuungsverbot verhängt.
Das Verfahren wird wegen der besonderen Bedeutung vor dem Landgericht verhandelt.
Seit Anklageerhebung in diesem Verfahren wurde in vier weiteren Verfahren gegen Johann Baptist H., in drei davon zusammen mit seinem Sohn Anklage erhoben. Diese Tatvorwürfe sind auch Gegenstand des nun beginnenden Verfahrens.
Johann Baptist H. wird vorgeworfen.am 26.10.2018, 15 Kühe für 28.502,25 Euro erworben zu haben und, wie von ihm von vornherein geplant, nicht bezahlt zu haben.
Beiden Angeklagten wird darüber hinaus vorgeworfen seit 2015, Arbeitnehmer, die sie in ihren landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten, nicht bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern angemeldet zu haben, wodurch Beiträge in Höhe von mehreren 10.000 Euro nicht abgeführt worden sein sollen.
Darüber hinaus sollen die beiden Angeklagten zwischen Mai und Oktober 2020 eine Kiesgrube, ohne die erforderliche Genehmigung, verfüllt haben. Da die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung nicht vorlagen, sollen sich die beiden Angeklagten Entsorgungskosten in Höhe von 270.000 Euro erspart haben.
Am 04.08.2020 sollen beide Angeklagte durch die Betreuung von Rindern in der Hofstelle in Bad Grönenbach gegen das vorläufige Halte- und Betreuungsverbot verstoßen haben.
Aktuell sind insgesamt 15 Verfahrenstage angesetzt. Die Anzahl der Termine erklärt sich unter anderem mit dem Umstand, dass beide Angeklagte zu den Tatvorwürfen schweigen bzw. diese pauschal bestreiten. Dies macht eine umfangreiche Beweisaufnahme zu jedem einzelnen angeklagten Fall durch die Vernehmung von Zeugen, Verlesung von Urkunden und Einvernahme von Sachverständigen erforderlich.
Written by: Redaktion