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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Bei der Ausreisekontrolle zum Flug nach Moskau am Flughafen Memmingerberg wurden am 10. Januar durch die Beamten der Grenzpolizei ein 29-jähriger Russe und eine 30-jährige Russin festgestellt. Für die Einreise in das Bundesgebiet benötigen russische Staatsangehörige ein Visum.
Zwar konnten die beiden Personen ein Visum vorweisen, jedoch waren die Sichtvermerke durch andere europäische Länder ausgestellt worden. Im Rahmen der Befragungen stellte sich heraus, das die beiden nicht vorhatten, in die Ausstellerstaaten der Visa zu reisen. Für das Bundesgebiet konnten sie kein Visum einer deutschen Botschaft vorlegen. Weitere Nachforschungen bei den ausstellenden Behörden sind noch angedacht.
Eine Einreise ins Bundesgebiet mit Visa anderer Schengen-Staaten ist grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Rundreise, Besuch mehrerer Schengen-Staaten, Durchreise..) erlaubt. Der 29-jährige Russe und die 30-jährige Russin waren bereits am 26.12.2021 eingereist. Die beiden russischen Staatsangehörigen erwartet nun eine Anzeige wegen des Verdachtes der Erschleichung eines Aufenthaltstitels und der unerlaubten Einreise nach dem Aufenthaltsgesetz.
Written by: Redaktion