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Urteil im Fall des ehemaligen Maristenkolleg-Leiters rechtskräftig
Das Urteil des Landgerichts Memmingen gegen den ehemaligen Leiter des Maristenkollegs in Mindelheim, ist nun rechtskräftig. Der Ex-Frater des Maristenordens war im Juni 1966 in das Maristeninternat eingetreten und hatte das Kolleg über Jahre hinweg geleitet. In erster Instanz war er vom Amtsgericht Memmingen wegen sexueller Nötigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte wurde allerdings vom schwereren Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern freigesprochen.
Gegen das Urteil legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch ein Nebenkläger Berufung ein. Das Berufungsgericht des Landgerichts Memmingen, die fünfte Strafkammer, prüfte die Berufungen in neun Hauptverhandlungstagen, in denen zahlreiche Zeugen und Sachverständige vernommen wurden. Nachdem das Berufungsgericht beide Berufungen als unbegründet verworfen hatte, äußerte der Rechtsbeistand des Nebenklägers gegenüber Medienvertretern seine Unzufriedenheit und bezeichnete das Urteil als „schwarzen Tag für die bayerische Justiz“. Der Rechtsbeistand legte daraufhin Revision ein.
Jedoch wurde die Revision durch das Landgericht Memmingen als unzulässig verworfen, nachdem innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist keine Revisionsanträge eingereicht wurden. Damit bleibt das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts Memmingen, das die Strafe zur Bewährung aussprach, endgültig bestehen.
Geschrieben von: Bernd Krause
Bestätigt Frater Memmingen Mindelheim rechtskräftig Urteil