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Leistungsbetrug im Zusammenhang mit Online-Angeboten ist ein immer häufiger vorkommendes Delikt. So auch im Fall einer 40-jährigen Frau aus Memmingen, die für ihre Urlaubsabwesenheit einen Parkplatz am Allgäu Airport über einen Internetvermittler gebucht hatte. Wie sich später herausstellte, existierte die vermeintliche Parkplatzfirma jedoch nicht und die Frau hatte für eine Leistung gezahlt, die sie nie erhalten hat.
Die Geschädigte erstattete daraufhin Anzeige bei der Grenzpolizei in Memmingen, die nun gegen den oder die Täter ermittelt. Noch ist unklar, wer für den Betrug verantwortlich ist. Die Polizei warnt jedoch vor solchen falschen Angeboten im Internet und rät Verbrauchern, sich vorher genau zu informieren, bevor sie für Leistungen im Voraus bezahlen.
Die Masche der Betrüger ist oft sehr geschickt und kann für den Verbraucher auf den ersten Blick sehr seriös wirken. Dabei wird oft mit attraktiven Angeboten und günstigen Preisen geworben, um Kunden anzulocken. Sobald das Geld überwiesen wurde, ist der Verbraucher jedoch oft aufgeschmissen, da die Leistung nicht erbracht wird.
Im Falle von Parkplatzvermittlern sollten Verbraucher daher immer auf bekannte und etablierte Unternehmen setzen. Auch lohnt es sich, im Internet nach Erfahrungsberichten anderer Kunden zu suchen. Im Zweifelsfall sollte man lieber auf Nummer sicher gehen und auf ein Angebot verzichten, wenn es zu schön klingt, um wahr zu sein.
Die Grenzpolizei Memmingen appelliert daher an alle Verbraucher, bei Online-Transaktionen stets wachsam zu sein und im Zweifelsfall Rücksprache mit der Polizei zu halten. Nur so kann man vermeiden, Opfer von Betrügern zu werden.
Geschrieben von: Redaktion