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Der Prozess vor dem Landgericht Memmingen gegen einen 28-Jährigen, der seine Lebensgefährtin mit 35 Messerstichen umgebracht haben soll, geht nicht wie berichtet am heutigen Montag weiter – der Verteidiger des Angeklagten ist erkrankt. Der nächste derzeit angesetzte Termin ist der 21. Januar. Im Rahmen der Ermittlungen wurde auch der langjährige Dienststellenleiter der Polizei Bad Wörishofen vom Dienst suspendiert – zur "Wahrung der Neutralität" der Ermittlungen. Er soll zum Opfer privat Kontakt gehabt haben.
Dem Tatverdächtigen wird vorgeworfen, in der Nacht zum 28. März des vergangenen Jahres seine 35-jährige Lebensgefährtin mit 35 Messerstichen getötet zu haben. Insgesamt soll der Angeklagte mit drei verschiedenen Messern auf seine Lebensgefährtin eingestochen haben.
Sowohl Opfer als auch Täter sollen in der Tatnacht erheblich alkoholisiert gewesen sein. Für den nächsten Prozesstag hatte der Anwalt des Angeklagten angekündigt, eine Erklärung seines Beamten vorzutragen, berichtet BR24. Darin wolle sich der 28-Jährige zu den Vorwürfen äußern, zumindest soweit er sich auf Grund seiner Alkoholisierung daran erinnern kann.
Für den Prozess sind insgesamt sechs weitere Termine angesetzt, da sich die Beweisaufnahme laut Aussage des Gerichts sehr aufwendig gestaltet. Insgesamt sechs Sachverständige und 22 Zeugen sollen vor Gericht gehört werden.
Wie BR24 berichtet, wurde im Laufe der Ermittlungen auch der langjährige Dienststellenleiter der Polizei Bad Wörishofen suspendiert. Er soll privaten Kontakt zum Opfer gehabt haben. Mit der Suspendierung solle die Neutralität der Ermittlungen gewährleistet werden. Die beiden sollen sich im Mai 2020 kennengelernt haben, als die Frau schon einmal Opfer eines Messerangriffs wurde. Ihr damaliger Lebensgefährte, ein 48-Jähriger Mann, der mittlerweile zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, hatte sie und zwei weitere Frauen mit einem Messer angegriffen und teils lebensgefährlich verletzt.
Der suspendierte Polizeibeamte soll laut BR24 jedoch nicht vor Gericht aussagen – er sei als Zeuge verhört worden, allerdings sei seine Aussage für den Prozess nicht relevant. Derzeit läuft eine dienstrechtliche Prüfung beim Polizeipräsidium München. Man gehe nicht davon aus, dass das Verhalten des Beamten strafrechtlich relevant sei, es werde dennoch geprüft, ob dienstrechtliche Konsequenzen folgen.
Geschrieben von: Redaktion