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In einer Verhandlung, die eigentlich für mehrere Tage geplant war, kam es gestern direkt am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Memmingen zu einer Verständigung. Dabei wurde der Angeklagte wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt.
Dem Angeschuldigten wurde im Prozess vorgeworfen, seine Ehefrau über zwei bis drei Jahre in mehreren Fällen vergewaltigt zu haben und sie während der Tat zusätzlich schwer körperlich misshandelt zu haben. Zudem soll es gesondert davon zu Gewalttaten und Todesdrohungen gegenüber der Frau gekommen sein. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, unter der Auflage, an die Geschädigte einen Geldbetrag von 3000€ in Raten zu zahlen. Darauf haben sich die Beteiligten vor dem Gericht verständigt.
Die Verständigung, ein in der Prozessordnung festgelegtes Verfahren, ermöglicht es dem Gericht, vorläufig die Situation zu bewerten und einen Vorschlag für den Strafrahmen zu unterbreiten, der als Untergrenze dient. Wenn alle beteiligten Parteien, einschließlich des Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin (Geschädigten), damit einverstanden sind, tritt die Verständigung in Kraft und der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die sich innerhalb dieses Rahmens bewegt – so auch bei der Verhandlung gestern. In diesem Fall wurde ein Strafrahmen von einem Jahr und 6 Monaten bis 2 Jahren vorgeschlagen, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.
Eine Verständigung bedeutet dabei aber nicht, dass das Urteil endgültig ist und keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können. Der Angeklagte hat trotz der Verständigung die Möglichkeit, ein Rechtsmittel wie die Revision einzulegen. Ob dies im vorliegenden Fall geschieht, bleibt jedoch abzuwarten.
Geschrieben von: Redaktion