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Panorama

Krankenpfleger nach Ersthelfer-Einsatz auf A96 vor Gericht

today30. Juli 2023 28

Hintergrund
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Im Juni 2022 kam es auf der A96 rund um Mindelheim aufgrund von Starkregen zu einer Reihe von Aquaplaningunfällen. Unter den Betroffenen war auch ein 24-jähriger Österreicher, der mit seinem hochmotorisierten BMW M4 verunglückte. Der Unfall ereignete sich an der Anschlussstelle Mindelheim in Richtung Lindau. Durch die widrigen Wetterbedingungen verlor der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, prallte in die Mittelschutzleitplanke und schleuderte in den Grünstreifen zwischen Ein- und Ausfahrt. Dabei wurden Verkehrsschilder und eine Hinweistafel auf die Fahrbahn geschleudert. Für einen Krankenpfleger, der als Ersthelfer im Einsatz war, hatte der Unfall jedoch ein juristisches Nachspiel.

Glücklicherweise wurde der Unfall von einem aufmerksamen Gesundheits- und Krankenpfleger beobachtet, der sich gerade auf dem Weg zu seinem Nachtdienst in die Notaufnahme eines Krankenhauses im Ostallgäu befand. Der 37-jährige Ersthelfer zögerte nicht und setzte sofort den Notruf über die Nummer 112 ab, um Hilfe anzufordern. Entschlossen entschied er sich, die Unfallstelle anzufahren, um Erste Hilfe zu leisten.

Als ausgebildeter Rettungssanitäter und Krankenpfleger unterliegt er der "Garantenpflicht", was bedeutet, dass er in einer Notsituation zur Hilfeleistung verpflichtet ist. Bei der Unfallstelle angekommen, stellte sich heraus, dass sich noch weitere Personen im verunglückten Fahrzeug befanden. Ein weiterer Ersthelfer eilte zur Unterstützung herbei.

Der 37-jährige Krankenpfleger setzte einen weiteren Notruf ab und ergänzte die Lageinformationen für die ILS Donau-Iller, die daraufhin Rettungswagen, Notarzt und Feuerwehr alarmierte. Während der zweite Ersthelfer sich um die Betreuung der Verletzten kümmerte, entschied sich der Krankenpfleger, die Unfallstelle zusätzlich abzusichern.

Aufgrund seiner Nebentätigkeit als Blaulichtfotograf führte er eine gelbe Rundumkennleuchte und ein Heckwarnsystem in seinem Fahrzeug mit sich. Er entschied sich, sein Auto an der Ausfädelspur zur Sicherung der Unfallstelle zu positionieren. Dafür musste er einige hundert Meter fahren, einen Radweg queren und an der Behelfsausfahrt wieder in Richtung Lindau auf die A96 auffahren.

Der Krankenpfleger sicherte die Unfallstelle und warnte den rückwärtigen Verkehr vor der Gefahrenstelle, wie es in den Erste-Hilfe-Kursen für die Führerscheinprüfung gelehrt wird: "Unfallstelle sichern – Erste Hilfe leisten – Notruf absetzen". Er erfüllte alle gesetzlichen Vorgaben und seine Pflicht zur Hilfeleistung als Ersthelfer.

Der Rettungswagen erreichte ebenfalls die Unfallstelle und stellte sich in die Ausfahrtskurve in Richtung Mindelheim, nachdem er den sichernden Pkw passiert hatte. Die Verletzten wurden umgehend versorgt, glücklicherweise hatten sie nur leichte Verletzungen erlitten. Die Feuerwehr Türkheim sicherte die Unfallstelle zusätzlich mit ihren Einsatzfahrzeugen.

Nachdem die Situation unter Kontrolle war, nutzte der Krankenpfleger die Gelegenheit, seine Blaulichtfotografie-Tätigkeit auszuüben und dokumentierte den Unfall. Allerdings erregte sein Verhalten später das Missfallen des stellvertretenden Leiters Rettungsdienst des BRK Memmingen-Unterallgäu, der den Krankenpfleger bei der Polizei anzeigte. Er behauptete, der Krankenpfleger habe unerlaubt die Behelfseinfahrt zur A96 benutzt und ihn beleidigt.

Nach einigen Wochen erhielt der 37-Jährige einen Bußgeldbescheid über 120 Euro Geldbuße und einen Punkt in seinem Verkehrszentralregister. Überrascht von der Strafe, legte er Einspruch ein und erklärte ausführlich die Situation und die Notrufe bei der Bußgeldstelle. Dennoch wurde der Fall vor das Amtsgericht Memmingen gebracht.

Am Verhandlungstag erläuterte der Krankenpfleger den Vorgang ausführlich vor der Richterin und konnte die Ereignisse anhand seiner Fotos und Google-Übersichtskarten plausibel erklären. Die Polizistin bestätigte, dass die Notrufe vom 37-Jährigen abgesetzt wurden. Die Ermittlungen zur angeblichen Beleidigung wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Die Zeugen, darunter auch der Fahrer des Rettungswagens, wurden ebenfalls vernommen. Die Richterin entschied schließlich, das Verfahren einzustellen, da der Krankenpfleger seine Pflicht als Ersthelfer erfüllt hatte und die Sicherung der Unfallstelle rechtlich nicht eindeutig war.

Bei künftigen Vorfällen solle der Krankenpfleger die Beteiligten jedoch gleich über seine Rolle aufklären, um unnötigen Aufwand zu

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Geschrieben von: Redaktion

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