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Am Donnerstag kontrollierten Beamte der Grenzpolizeigruppe der PI Memmingen am Allgäu Airport eine ukrainische Familie. Unter ihnen ein 21-Jähriger, gegen den ein Haftbefehl vorlag. Er wurde von der Polizei in die JVA Memmingen eingeliefert.
die mit ihren Kindern im Alter von einem und elf Jahren nach Deutschland einreisen wollten. Die zwei Männer im Alter von 21 und 46 Jahren sowie eine 18-jährige Frau gaben bei der polizeilichen Grenzkontrolle an, für mehrere Wochen in Deutschland bleiben und einen Freund besuchen zu wollen. Bei der genaueren Überprüfung stellte sich aber heraus, dass gegen den 21-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl einer deutschen Staatsanwaltschaft besteht. Da die Familie weder die Sicherheitsleistung zur Abwendung des Haftbefehls aufbringen noch über andere Geld- und Zahlungsmittel verfügte und zudem keine Angaben über Name und Wohnort ihres Bekannten in Deutschland machen konnte, gestatteten die Beamten ihnen die Einreise nach Deutschland nicht. Den 21-Jährigen brachten die Beamten in die JVA Memmingen, die anderen wiesen sie zurück. Im Rahmen der Sachbearbeitung ersuchten die Zurückzuweisenden um Asyl, deshalb wurden sie, mit Ausnahme des 21-Jährigen, zu einer Aufnahmeeinrichtung gebracht.
(GPG Memmingen)
Geschrieben von: Redaktion