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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Gleich mehrere Verstöße des illegalen Aufenthaltes im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland deckten Beamte der Grenzpolizeigruppe am Allgäu Airport auf. Offensichtlich nahmen es, unabhängig voneinander, sechs georgische Staatsbürger mit dem internationalen Touristenprivileg nicht so genau.
Dies besagt, dass sich die jeweilige Person innerhalb von 180 Tagen insgesamt 90 Tage als Tourist in Deutschland aufhalten darf. Alle sechs bei der Ausreisekontrolle vorstellig gewordenen Personen hatten die 90 Tage um bis zu 21 Tage überschritten. In einem Fall wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 270 Euro erhoben. Nach Entrichtung des Betrages konnte der Flugpassagier die Heimreise antreten. Dennoch wurde auch gegen diese Person, so wie gegen die weiteren fünf Fluggäste Anzeige wegen illegalen Aufenthalts erstattet und der Staatsanwaltschaft Memmingen vorgelegt.
Geschrieben von: Redaktion