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Ab heute müssen sich zwei Männer und eine Frau vor dem Landgericht Memmingen verantworten, weil sie einen Bioladen, der etwas anderen Art geführt haben. Unter dem Decknamen "Lenas Bioladen" sollen die Beschuldigten Drogen in großen Mengen verkauft haben. Wir haben vor Prozessbeginn mt Jürgen Brinkmann gesprochen, er ist Vizepräsident des Landgerichts in Memmingen.
Radio AllgäuHIT: Herr Brinkmann, was wird den Angeklagten den genau vorgeworfen?
Jürgen Brinkmann: Den Angeklagten wird vorgeworfen, dass sie sich spätestens ab September 2017 zusammengeschlossen haben (deswegen wird ihnen vorgeworfen, eine Bande zu sein) um im sogenannten Darknet Cannabis-Produkte, wie z.B. Haschisch und Marihuana zu verkaufen, und zwar in einem ganz erheblichen Umfang. Von 51 Kilo geht die Anklage aus und die Angeklagten sollen daraus 741.000 Euro erlöst haben. Im Wesentlichen konnte das dadurch feststellen werden, dass man sichergestellte Daten aufgearbeitet hat und Informationen gesammelt hat. Die Angeklagten haben zum Beispiel allein 44.000 Folien-Beutel im Internet bestellt, die sie dann dafür verwendet haben, um dieses Rauschgift zu versenden. Sie haben Vakuum Maschinen bestellt, haben 20.000 Versandtaschen bestellt, um es dann über die Post zu verschicken.
Radio AllgäuHIT: Der Prozess beginnt heute, wann ist denn mit einem Urteil zu rechnen, bzw wieviele Verhandlungstage sind denn angesetzt?
Jürgen Brinkmann: Also im Moment sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Der letzte Verhandlungstag ist der 20.05.2021. Ob das dann auch so kommt? Es stellt sich immer ein bisschen im Laufe des Verfahrens heraus. Ob man nochmal zusätzlich Zeugen laden muss, ob sich vielleicht die Angeklagten doch äußern und das Verfahren deswegen schneller zu Ende gebracht werden kann? Das kann man so genau nicht sagen.
Radio AllgäuHIT: Es wird häufiger berichtet, dass eine Strafe bis zu 15 Jahren im Raum steht. Wie realistisch ist das denn?
Jürgen Brinkmann: Der Strafrahmen, den das Gesetz vorsieht, ist von fünf bis 15 Jahren. Da muss man natürlich sehen, dass da ganz viele Komponenten mit rein wirken. Wie sich dann die tatsächliche Strafe zusammensetzt. Es gibt immer auch minder schwere Fälle, dass man sagt, da ist jemand, der nur gering, beteiligt war, dann gibt es einen geringeren Strafrahmen. Abhängig ist dann die konkrete Strafe davon, ob sich die Angeklagten einlassen, ob sie ein Geständnis ablegen, was sich für sie strafmindernd auswirkt. Es fließt aber auch mit ein, welche Mengen sie verkauft haben, ob sie vorbestraft sind… Da gibt es ganz viele Komponenten. Um an 15 Jahre heranzukommen, muss man natürlich schon sehr viel machen.
Radio AllgäuHIT: derzeit befinden sich die beiden Männer in U-Haft und die Frau nicht, warum ist das so?
Jürgen Brinkmann: Also bei den Männern ist es mit Sicherheit deswegen, weil die Strafandrohung ganz erheblich ist, dadurch ist natürlich eine Fluchtgefahr da. Warum das bei der Frau jetzt nicht ist, kann ich nicht beurteilen, weil mir die Akten nicht vorliegen. Da können verschiedene Gesichtspunkte mit reinspielen. Vielleicht hat man von Anfang an gesagt hat, dass ihre Tatbeteiligung geringer ist, dass sie sozial besser eingebunden ist. Da gibt's verschiedene Gesichtspunkte, die dafür sprechen können, warum eine Haft nicht vollzogen wird.
Radio AllgäuHIT: Heute steht der erste Verhandlungstag an, was erwartet uns denn?
Jürgen Brinkmann: Am Anfang werden die persönlichen Verhältnisse erhoben, dann wird die Anklageschrift verlesen. Den Angeklagten wird die Möglichkeit eingeräumt, sich zur Anklage zu äußern, oder eben auch nicht. Und dann wird bereits in die Beweisaufnahme eingetreten. Das heißt, die ersten Zeugen werden vernommen. Es handelt sich hier praktisch ausschließlich um Polizeibeamte, die ermittelt haben.
Geschrieben von: Redaktion