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Schlechte Erfahrung mit einem Kreuzworträtsel machte eine 83-jährige Frau aus Memmingen. Nachdem sie bereits Ende Oktober das Lösungswort eines Gewinnspiels und ihre Adressdaten telefonisch an die angegebene Hotline durchgegeben hatte, erhielt sie mehrere Anrufe in welchen ihr neben dem Abschluss eines Zeitungsabonnements auch ein Gewinn von 140.000 Euro versprochen wurde.
Zur Sicherung des Geldbetrages sollte sie fast 4.000 Euro auf ein ausländisches Konto in Uganda überweisen, sowie Gutscheinkarten im Wert von 200 Euro kaufen, sowie die entsprechenden Codes per Telefon übermitteln. Nachdem die Rentnerin bereits 2.000 Euro überwiesen hatte, meldete sich ein angeblicher Notar, der die gutgläubige Rentnerin dazu drängte den restlichen Betrag unverzüglich nachzuzahlen, da ansonsten ihr Anspruch auf den Gewinn verfallen würde. Als die Seniorin noch am selben Tag zur Bank ging um den Restbetrag zu überweisen und sich dabei einer Bankmitarbeiterin anvertraute, reagierte diese geistesgegenwärtig und veranlasste die Verständigung von Angehörigen und der Polizei.
Die Vorgehensweise
Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Sie melden sich zumeist per Telefon – manchmal auch per E-Mail – bei ihren Opfern und behaupten, diese hätten bei einem Gewinnspiel eine hohe Summe, einen hochwertigen Pkw oder anderen Sachwert gewonnen. Allerdings könne der Gewinn nur nach Zahlung einer „Bearbeitungsgebühr“ übergeben werden.
Die Täter geben klare Zahlungsanweisungen: Sie schicken ihre Opfer beispielsweise zur Post, um die angeblichen Kosten – häufig eine Summe von mehreren hundert bis über tausend Euro – zu überweisen, zum Beispiel per Bargeldtransfer, wie im geschilderten Fall. Empfänger sind überwiegend Personen im Ausland.
Auch werden Opfer dazu aufgefordert, Prepaid-Karten für Online-Käufe zu erwerben. Diese Karten gibt es als Gutscheine an vielen Tankstellen sowie in Einzelhandelsgeschäften. Mit den Guthabenkarten erhält der Käufer eine individuelle Nummer (PIN). Diese Nummer ist quasi Bargeld, denn wer sie hat, kann damit im Internet einkaufen. Deshalb erfragen die Betrüger unter einem Vorwand die Gutschein-Nummer bei ihren Opfern, um damit im Internet auf Einkaufstour gehen zu können.
Die Zahlen zur Masche
Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West registrierte im Jahr 2021 über 150 Fälle mit dieser Betrugsmasche. In 94 aus Tätersicht erfolgreichen Taten erbeuteten sie insgesamt fast 70.000 Euro.
Unter Verwendung von vielfältigen perfiden Betrugsmaschen gelang es Anrufbetrügern im Jahr 2021 mehr als 340.000 Euro zu erbeuten.
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Geschrieben von: Redaktion