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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Am Samstagnachmittag erlebten die Lindauer Schleierfahnder auf der A96, Höhe Memmingen, eine nicht alltägliche Kontrolle. Ein kontrollierter Pkw-Fahrer hatte so einiges ausgefressen.
Gegen 16.00 Uhr kontrollierten die Zivilfahnder einen 42-jährigen Mann mit Wohnsitz in den Niederlanden. Nachdem die Beamten den selbstständigen Handwerker nach seinem Führerschein und den Fahrzeugpapieren baten, händigte dieser zunächst einen sogenannten Internationalen Führerschein und eine nationale britische Fahrerlaubnis aus. Grundsätzlich gibt es zwar so eine Art von Führerscheinen für die Verwendung im Ausland, diese besitzen aber nur in Verbindung mit einer nationalen Fahrerlaubnis Gültigkeit.
Die Fahnder stellten fest, dass es sich um ein sogenanntes Phantasiedokument und bei der britischen Fahrerlaubnis sogar um eine Totalfälschung handelte. Der Grund für seinen Täuschungsversuch war schnell gefunden, denn dem Mann wurde aufgrund, in der Vergangenheit begangener schwerer Straftaten die Fahrerlaubnis entzogen. Zudem wurden bei dem Mann drogentypische Auffälligkeiten festgestellt.
Ein durchgeführter Drogenschnelltest bestätigte die Annahme. Da der Drogentest positiv auf Amphetamin reagierte, wurde bei dem Mann eine Blutentnahme durchgeführt und ihm die Weiterfahrt für 24 Stunden untersagt. Der vorangegangene Drogenkonsum leitete nahtlos in ein neues Problem um, denn er stand aufgrund einer bereits verbüßten Haftstrafe unter Bewährungsaufsicht. In diesem, vom Gericht bestimmten Zeitraum, ist es dem Mann untersagt illegale Drogen zu konsumieren. Sollte sich der Verdacht beim noch ausstehenden Ergebnis der Blutuntersuchung bewahrheiten, stellt dieser Verstoß für sich eine neue Straftat dar. Gegen den 42-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Dokumentenfälschung und einem Verstoß gegen seine Bewährungsauflagen eingeleitet.
Geschrieben von: Redaktion