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Das Amtsgericht Memmingen hat einen 52-jährigen Mann wegen sexueller Nötigung zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte im Juli in Neu-Ulm eine Frau bedrängt und trotz ihrer Flucht weiter verfolgt und belästigt. Erst durch ihre Gegenwehr und das Eingreifen einer Zeugin ließ er ab. Die Untersuchungshaft bleibt bestehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Amtsgericht Memmingen hat am Montag einen 52-jährigen Mann wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Mann war angeklagt, im Juli in Neu-Ulm eine Frau gegen ihren Willen festgehalten und sexuelle Handlungen gefordert zu haben.
Laut Anklage konnte die Frau sich zunächst aus seiner Gewalt befreien und in einen Park flüchten. Doch der Mann folgte ihr, brachte sie erneut zu Boden und bedrängte sie weiter. Erst das Eingreifen einer Zeugin und die Gegenwehr der Frau führten dazu, dass der Täter von seinem Vorhaben abließ.
Der Angeklagte, der seit dem 10. Juli in Untersuchungshaft sitzt, wurde gestern schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Das Gericht ordnete die Fortsetzung der Untersuchungshaft an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Fall hatte für besondere Aufmerksamkeit gesorgt, da er die Bedeutung von Zivilcourage und schnellem Eingreifen in solchen Situationen unterstreicht. Die Ermittlungen und die zügige Durchführung des Prozesses zeigen, wie ernst die Justiz solche Taten nimmt.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
Allgäu gericht sexualdelikt Urteil