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Wirtschaft

Lindau muss Grundsteuerhebesatz anpassen

today17. Dezember 2024 72

Hintergrund
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Grundsteuerreform: Stadtrat legt neuen Hebesatz fest

Foto: Pixabay

Ab dem 1. Januar 2025 wird der Hebesatz in Lindau für die Grundsteuer B (Gebäude) auf 530 Prozent angehoben. Der Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) bleibt unverändert bei 325 Prozent. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt ebenfalls bei 410 Prozent. Dies wurde in der Sitzung des Stadtrats am 16. Dezember beschlossen. Ein wichtiger Hinweis: Die bisherigen Hebesätze sind mit den neuen nicht direkt vergleichbar, da sich die Grundsteuermessbeträge, auf die der Hebesatz angewendet wird, deutlich verändert haben.

Rechtliche Hintergründe der Anpassung

Die Anpassung des Hebesatzes war notwendig, weil die Grundsteuerreform, die der Bundesrat 2019 beschlossen hat. Der Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Berechnung der Grundstückswerte auf Grundlage veralteter Einheitswerte aus den Jahren 1964 (alte Bundesländer) und 1935 (neue Bundesländer) als verfassungswidrig erklärte. Diese Werte hätten alle sechs Jahre erneuert werden sollen, was jedoch aufgrund des hohen Aufwands nicht umgesetzt wurde.

Durch die Reform mussten zahlreiche Gemeinden und Städte ihre Hebesätze anpassen, um sicherzustellen, dass die Steueraufkommen für die Kommunen auch nach der Reform nicht wesentlich sinken. Der Grundsatz der „Aufkommensneutralität“ besagt, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer auch künftig ungefähr gleich bleiben sollen. Wenn Lindau den bisherigen Hebesatz von 437 Prozent für die Grundsteuer B beibehalten hätte, wäre dies ab 2025 zu erheblichen Mindereinnahmen geführt. „Aus diesem Grund müssen wir unseren Hebesatz anheben, um das gleiche Steueraufkommen zu erreichen“, erklärt Stadtkämmerin Birgitt Richter.

Steigende Ausgaben und notwendige Anpassungen

Neben der Grundsteuerreform stehen auch steigende Ausgaben vor der Stadt Lindau. Oberbürgermeisterin Dr. Claudia Alfons wies darauf hin, dass die Kommune zunehmend mit höheren Kosten konfrontiert ist. Obwohl die Hebesatzanpassung für manche Bürger ärgerlich erscheinen mag, sei es laut der Oberbürgermeisterin leider notwendig. Manche Bürger könnten jedoch von der Grundsteuerreform profitieren und weniger zahlen als zuvor.

Beispiele der Hebesatzanpassung

Die Anpassung des Hebesatzes führt zu unterschiedlichen Ergebnissen für die Steuerzahler. So würde beispielsweise der Besitzer einer neueren Doppelhaushälfte in Lindau künftig eine Grundsteuer von 230 Euro zahlen, anstelle der bisher 325 Euro. Ein älteres Reiheneckhaus würde mit einer Grundsteuer von 319 Euro belastet, anstatt der bisherigen 225 Euro. Im Gegensatz dazu sinkt die Grundsteuer für eine Eigentumswohnung von bisher 340 Euro auf nunmehr 252 Euro. Für einen Landwirt, der bislang nach der Grundsteuer A besteuert wurde, steigen die Kosten von 957 Euro auf 1.159 Euro. Dies liegt daran, dass ab 2025 auch Gebäude der Land- und Forstwirtschaft der Grundsteuer B unterliegen, die mit dem höheren Hebesatz belegt wird.

Warum steigt die Grundsteuer nicht bei allen Steuerzahlern?

Die Neubewertung der Grundstücke führt zu unterschiedlichen Auswirkungen auf die Steuerzahler. Manche werden mehr, andere weniger zahlen. „Pauschal lässt sich nicht sagen, wer mehr und wer weniger zahlen muss. Tendenziell steigen die Steuern für ältere Immobilien mit größeren Grundstücksflächen, während neuere Wohnungen mit geringerem Flächenanteil günstiger werden“, erläutert Birgitt Richter.

Berechnung der Grundsteuer ab 2025

Ab 2025 wird die Grundsteuer in Bayern nach einem Flächenmodell berechnet. Dabei zählen nur die Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie die Grundsteuermessbeträge des Finanzamts, auf die die jeweiligen Hebesätze der Kommunen angewendet werden. Die bisherige Berechnung auf Basis der veralteten Einheitswerte wird somit ersetzt.

Die neuen Grundsteuerbeträge werden ab Januar 2025 fällig. Die Bescheide der Stadt Lindau sollen voraussichtlich im Januar versendet werden.

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Geschrieben von: pk

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