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Am Mittwoch, den 2. April, konnte die Bundespolizei im Allgäu gleich mehrere Haftbefehle vollstrecken. Zwei der Verhafteten mussten eine Freiheitsstrafe antreten, während ein weiterer durch die Begleichung seiner Justizschulden eine Haftstrafe abwenden konnte.
Am Mittwochmittag nahmen die Lindauer Bundespolizisten eine deutsche Staatsangehörige fest, die von der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen versuchter Erpressung gesucht wurde. Eine Streife kontrollierte die Frau bei der Einreise aus Österreich in einem Fernzug auf der Strecke Bregenz-Memmingen. Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten fest, dass die Frau bereits 2020 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden war und sich seitdem untergetaucht hatte. Die Verhaftete wurde in die Justizvollzugsanstalt Memmingen eingeliefert.
Am Abend des gleichen Tages konnte die Bundespolizei Lindau einen weiteren Erfolg verzeichnen, als sie einen 26-jährigen Ukrainer am Bahnhof Lindau-Reutin kontrollierte. Der Mann konnte keine Personaldokumente vorweisen, führte jedoch mehrere Schriftstücke von verschiedenen Polizeidienststellen mit sich. Bei der Fahndungsabgleichung stellte sich heraus, dass gegen den Ukrainer zwei Haftbefehle vorlagen – einer wegen Bedrohung im Jahr 2023 und einer wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen im Jahr 2024. Zudem suchten mehrere Staatsanwaltschaften wegen offener Geldstrafen nach ihm. Weiterhin stellte sich heraus, dass der Mann aufgrund eines dreijährigen Einreise- und Aufenthaltsverbots des Landratsamts Donau-Ries nicht mehr in Deutschland hätte aufhalten dürfen. Da er seine Justizschulden nicht begleichen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Kempten überführt, um eine 99-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen.
Ein weiteres Erfolgserlebnis hatte die Bundespolizei Kempten, die einen 47-jährigen rumänischen Staatsangehörigen am Grenztunnel Füssen (BAB 7) kontrollierte. Der Mann wurde von der Staatsanwaltschaft Landshut wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gesucht. Nachdem der Rumäne die geforderte Geldsumme in Höhe von 1.186 Euro bezahlt hatte, konnte er auf freien Fuß entlassen werden.
Durch diese Fahndungserfolge konnte die Bundespolizei im Allgäu erneut unter Beweis stellen, wie effektiv die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Haftbefehlen ist.
Geschrieben von: Bernd Krause
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