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Aktuelles

Lindau: Bundespolizei verhindert Kindesentziehung – Polizeibekannter Vater ohne Sorgerecht und Führerschein unterwegs

today14. April 2025

Hintergrund
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Lindau – Am Sonntag hat die Bundespolizei einen rumänischen Fahrzeuglenker gestoppt, der ohne Fahrerlaubnis am Steuer eines Transporters saß, mit dem er seine Tochter unerlaubt nach Rumänien bringen wollte. Die Beamten erkannten jedoch die Fahndungsausschreibung zur Ausreiseuntersagung und übergaben das Mädchen schließlich an das Jugendamt.

 

Kontrolle Transporter Symbolfoto / Foto: Bundespolizei

 

Eine Streife der Bundespolizei stoppte in der Nacht auf Sonntag an der Autobahnausfahrt Lindau einen Transporter mit Freiburger Zulassung. Das Fahrzeug war mit dem 40-jährigen rumänischen Fahrer, seiner 14-jährigen deutschen Tochter sowie der 58-jährigen rumänischen Beifahrerin, der Großmutter des Mädchens, besetzt. Es war anzunehmen, dass die Personen mit dem voll beladenen Wagen über Wien nach Rumänien reisen wollten.

 

Die Beamten fanden bei der Überprüfung des Mannes heraus, dass dieser bereits wegen Gewalt- und Rauschgiftdelikten sowie Diebstählen polizei- und justizbekannt ist. Außerdem hatte das Amtsgericht Freiburg dem Vater und der getrenntlebenden Mutter des Mädchens das Sorgerecht entzogen und die Vormundschaft angeordnet. Den Eltern sowie Dritten wurde durch den Beschluss untersagt, die 14-Jährige außer Landes zu bringen. Dementsprechend war auch für den Teenager im Fahndungssystem eine Ausreiseuntersagung von Schutzbedürftigen hinterlegt. 

 

Weiterhin ermittelten die Bundespolizisten, dass der Fahrzeuglenker nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügte, da ihm diese bereits vor vier Jahren entzogen wurde. Die Bundespolizisten stellten außerdem den bei der Durchsuchung gefundenen und im Bereich der Lichtbildseite manipulierten rumänischen Reisepass des 40-Jährigen sicher.

 

Die beiden Rumänen wurden wegen Entziehung Minderjähriger angezeigt. Der Mann wird sich außerdem wegen Veränderns von amtlichen Ausweisen sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.

Nach Rücksprache mit dem Amtsgericht Lindau wurden die beiden Beschuldigten, die über eine Meldeadresse in Deutschland verfügen, auf freien Fuß entlassen. Die Beamten untersagten dem Mann jedoch mangels Fahrerlaubnis die Weiterfahrt mit dem Transporter. Die Bundespolizisten übergaben das Mädchen in die Obhut des Jugendamtes Lindau.

 

 

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Geschrieben von: Uschi Binkert

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