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Bis zum 28. Februar 2025 können Anträge auf einen Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf gestellt werden. Das Bildungspaket hilft insbesondere Familien mit geringem Einkommen, ihre Kinder in verschiedenen Bereichen der Bildung und Freizeit zu unterstützen. Dies umfasst unter anderem die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder die Teilnahme am Mittagessen in Schule oder Kita.
Zusätzlich wird zweimal im Jahr ein Zuschuss für den Schulbedarf gewährt, der für Artikel wie Schultaschen, Sportzeug, Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und weitere Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien verwendet werden kann. Die nächste Auszahlung in Höhe von 65,00 Euro erfolgt am 1. Februar 2025. Diese Gelder werden direkt an die Eltern oder die Schüler als Geldleistung ausgezahlt.
Für Empfänger von Bürgergeld-Leistungen, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt die Auszahlung dieser Leistungen automatisch durch das zuständige Jobcenter, Sozialamt oder das Amt für Migration, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Anders verhält es sich bei Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erhalten. In diesen Fällen muss für jedes Kind ein gesonderter Antrag gestellt werden. Die Anträge für das zweite Schulhalbjahr sollten spätestens bis zum 28. Februar 2025 eingereicht werden.
Die Antragsformulare sind beim Landratsamt Oberallgäu, bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen des Landkreises sowie auf der Webseite des Landratsamtes unter www.oberallgaeu.org/btl erhältlich. Dort finden Interessierte auch Informationen zur Anspruchsberechtigung und weiteren Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen des Bildungspakets.
Geschrieben von: pk
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