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Die lebenslangen Haftstrafen gegen ein Ehepaar aus Altenstadt wegen zweifachen Mordes sind nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts Memmingen und verwarf die Revisionen der Verurteilten.
Die Tat ereignete sich im April 2023. Die beiden Eheleute ermordeten den Vater des Mannes sowie dessen Ehefrau aus Habgier, um eine Immobilie zu behalten. Die Opfer wurden im Schlaf überfallen: Der Vater wurde zu Tode gewürgt, seine Ehefrau erlitt 44 Messerstiche. Anschließend versuchten die Täter, die Tat als erweiterten Suizid darzustellen.
Ein Bekannter des Paares, der den Eheleuten für die Tatzeit ein Alibi verschaffte und ihnen ein Fahrzeug bereitstellte, wurde wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bedeutet, dass es keine weiteren Rechtsmittel gegen die Urteile gibt.
Geschrieben von: Bernd Krause
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