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Im Prozess um die getötete 36-Jährige aus Lauben ist das Urteil gefallen. Die Kammer hat den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Nach der umfangreichen Beweisaufnahme kam das Gericht zu der Überzeugung, dass der Angeklagte die Frau töten wollte. Ein Mordmerkmal sah die Kammer jedoch nicht als erfüllt an.

Für eine Verurteilung wegen Mordes hätten unter anderem Merkmale wie Habgier, Heimtücke oder Grausamkeit festgestellt werden müssen. Nach Einschätzung des Gerichts lagen diese Voraussetzungen nicht vor. Das Verstecken der Leiche wurde als Nachtatverhalten gewertet und floss damit nicht in die Bewertung des Tötungsvorsatzes ein.
Bei der Höhe der Strafe berücksichtigte die Kammer verschiedene Umstände. Zugunsten des Angeklagten wurden unter anderem sein Geständnis, die Einschätzung als Spontantat sowie eine affektnahe Belastungssituation gewertet. Auch die Tatsache, dass er sich nach der Tat in Untersuchungshaft befand und von seinen Kindern getrennt war, spielte eine Rolle. Zudem sah das Gericht eine vorausgegangene Provokation als strafmildernden Umstand.
Belastend wertete die Kammer dagegen unter anderem das hohe Maß an Gleichgültigkeit während der Tat. Der Angeklagte habe den Sohn der Getöteten weggeschickt und dabei die psychischen Folgen für ihn in Kauf genommen. Auch das Verhalten nach der Tat im Zusammenhang mit einem Geldbeutel wurde zu seinen Lasten berücksichtigt. Die Kammer kam außerdem zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte den Tod der Frau bewusst wollte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ab dem Tag der Urteilsverkündung läuft eine einwöchige Frist für Rechtsmittel. Nach Angaben aus dem Interview hat die Nebenklage bereits angekündigt, Revision einlegen zu wollen. Die Verteidigung hat sich dazu bislang noch nicht geäußert.
Der Prozess hatte überregional für Aufmerksamkeit gesorgt. Auch bei der Urteilsverkündung war der Zuschauerraum voll, zudem waren zahlreiche Medienvertreter vor Ort.
Geschrieben von: Leon Dauter
Allgäu Haftstrafe Lauben Prozess