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Aktuelles

Landratsamt Ostallgäu: Stark verschmutzte oder kaputte Kleidung weiterhin in den Restmüll

today23. Mai 2025

Hintergrund
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Die Altkleidercontainer im Landkreis Ostallgäu quellen immer häufiger über – und das nicht nur mit gut erhaltener Kleidung. Immer öfter landen neben den Sammelbehältern Säcke mit zerschlissenen, schmutzigen oder gar unbrauchbaren Textilien. Der Landkreis Ostallgäu sieht sich daher gezwungen, erneut klarzustellen: Solche Abfälle gehören nicht in den Altkleidercontainer, sondern in die Restmülltonne.

Wie Altglas, Verpackungen oder Restmüll dürfen auch Altkleider nicht einfach neben dem Sammelcontainer abgestellt werden. Wo die nächste Wertstoffinsel oder der nächste Wertstoffhof zu finden ist, darüber informieren die Internetseite des Landkreises und die Abfall App Ostallgäu // Landkreis Ostallgäu

Ein möglicher Auslöser für die zunehmenden Fehlwürfe ist eine neue EU-Vorgabe: Seit Anfang 2024 gilt in allen Mitgliedsstaaten die Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien. Doch diese Regelung sorgt offenbar für Verwirrung. Viele Bürgerinnen und Bürger glauben, nun müsse jedes Stück Stoff – egal in welchem Zustand – im Altkleidercontainer entsorgt werden. Das ist ein Irrtum.

„Nur tragbare, saubere Kleidung, paarweise gebündelte Schuhe und einige Haushaltstextilien wie Gardinen oder daunengefüllte Decken dürfen in den Container“, betont die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises. Alles andere – also beschädigte Kleidung, stark abgetragene Schuhe, Matratzen oder Teppiche – gehört weiterhin in den Restmüll. Auch eine Pflicht zur Verwertung sämtlicher Alttextilien gibt es nicht: Kleidung, die nicht mehr brauchbar ist, lässt sich derzeit nicht sinnvoll recyceln.

Um auf die steigende Belastung der Containerstandorte zu reagieren, wurde der Leerungsrhythmus durch die Betreiberfirma zwar bereits angepasst. Doch die Kapazitäten sind begrenzt – und weitere Steigerungen laut Betreiber nicht möglich, solange es keine sinnvollen Verwertungswege für beschädigte Kleidung gibt.

Die Kommunale Abfallwirtschaft ruft deshalb eindringlich dazu auf, bewusst und verantwortungsvoll zu entsorgen. Bürgerinnen und Bürger sollten vor der Entsorgung genau prüfen, ob ihre Alttextilien wirklich für den Altkleidercontainer geeignet sind. Besonders wichtig: Kleidung und Gegenstände dürfen nicht neben den Containern abgestellt werden – das gilt rechtlich als illegale Müllablagerung.

Was darf in den Altkleidercontainer?

  • Saubere, unbeschädigte Kleidung

  • Gut erhaltene Schuhe (bitte paarweise bündeln)

  • Gardinen

  • Daunengefüllte Bettdecken und Kissen

Was gehört nicht in den Altkleidercontainer?

  • Stark beschädigte oder verschmutzte Kleidung

  • Kaputte oder stark abgetragene Schuhe

  • Stoffreste

  • Teppiche, Läufer, Matratzen

  • Decken und Kissen ohne Daunenfüllung

  • Skistiefel, Fahrradhelme oder sonstige Haushaltsgegenstände

Der Landkreis Ostallgäu bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe: Nur durch korrektes Trennen und Entsorgen kann das Altkleider-Sammelsystem funktionieren – zum Schutz der Umwelt und für einen sauberen Landkreis.

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Geschrieben von: Bernd Krause

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