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Panorama

Landkreis Oberallgäu ergreift Maßnahmen gegen Biberschäden – BUND erhebt Klage gegen Allgemeinverfügung

today15. Oktober 2024 41

Hintergrund
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Der Landkreis Oberallgäu hat Maßnahmen ergriffen, um den zunehmenden Schäden durch Biber an Infrastruktur und Wirtschaftsbetrieben entgegenzuwirken. Eine kürzlich erlassene Allgemeinverfügung, die das Fangen und gegebenenfalls das Töten der Tiere vorsieht, hat jedoch zu einer Klage des BUND Naturschutz in Bayern e.V. geführt.

Foto: pixabay

In den letzten Jahren haben sich die Biberschäden im Landkreis Oberallgäu erheblich ausgeweitet. Die Nager haben unter anderem Bahndämme unterhöhlt, die Trinkwasserversorgung gefährdet und sowohl Straßen als auch landwirtschaftliche Flächen beschädigt. Um diese Gefahren abzuwenden, erließ das Landratsamt am 2. September 2024 eine Allgemeinverfügung, die das Fangen und, wenn notwendig, die Entnahme der Biber vorsieht. Aus Sicht des Landratsamts sind diese Maßnahmen notwendig, um die Sicherheit der Bevölkerung, die Integrität der Infrastruktur sowie den Fortbestand der betroffenen Wirtschaftsbetriebe zu gewährleisten.

Bereits im Jahr 2023 mussten auf der Bahnstrecke zwischen Sonthofen und Oberstdorf aufwendige Reparaturen durchgeführt werden, nachdem Biber den Bahndamm bei Altstädten massiv unterhöhlt hatten. Ein weiterer Vorfall ereignete sich im Frühjahr 2024, als ein Traktor in eine Biberröhre einbrach. Auch die Trinkwasserversorgung des Zweckverbands Fernwasserversorgung Oberes Allgäu wurde in der Vergangenheit durch Biberröhren gefährdet.

Die Population der Biber im Landkreis Oberallgäu hat inzwischen ein fast flächendeckendes Ausmaß erreicht, wobei geeignete und konfliktträchtige Biberlebensräume zu finden sind. Dem Landratsamt werden zudem regelmäßig schwer verletzte Biber gemeldet, die nach Revierkämpfen aufgefunden werden.

Der BUND Naturschutz hat nun Klage gegen die Allgemeinverfügung erhoben. Das Landratsamt Oberallgäu hingegen hält die sofortige Umsetzung der Allgemeinverfügung für erforderlich, um die anhaltenden Gefahren effektiv abwehren zu können. Daher wurde die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung angeordnet. Die rechtlichen Auseinandersetzungen um den Umgang mit den Bibern und die damit verbundenen Schäden dürften in den kommenden Wochen weiter an Intensität gewinnen.

 

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Geschrieben von: Bernd Krause

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