AD
play_arrow

keyboard_arrow_right

Listeners:

Top listeners:

skip_previous skip_next
00:00 00:00
playlist_play chevron_left
volume_up
  • play_arrow

    AllgäuHIT

  • cover play_arrow

    AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

Aktuelles

Landgericht München I verurteilt zwei Bauunternehmer wegen Nichtzahlung von Sozialabgaben

today1. Juli 2025

Hintergrund
share close
AD

Das Landgericht München I hat einen Angeklagten aus Kaufbeuren zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt, weil er Sozialabgaben nicht gezahlt hatte. Ein weiterer Beschuldigter erhielt aufgrund eines umfassenden Geständnisses eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich wurde gegen ihn eine Geldstrafe von 420 Tagessätzen à 30 Euro verhängt.

Zollstock Schwarzarbeiter // Foto: Zoll

Die Verurteilungen sind das Ergebnis umfangreicher Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg. Diese hatte im Vorfeld mehrere Beschuldigte im Raum Kaufbeuren wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit geprüft. Insgesamt waren 19 Tatverdächtige in den Fall involviert, von denen nun zwei verurteilt wurden.

Die beiden Arbeitgeber aus der Baubranche hatten ihre Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet und dadurch Sozialabgaben hinterzogen. Für die Durchführung der Straftaten nutzten sie Scheinrechnungen mit einem Gesamtvolumen von knapp 4,2 Millionen Euro. Der dadurch entstandene finanzielle Schaden beläuft sich auf über 3,8 Millionen Euro.

AD

Geschrieben von: Bernd Krause

Rate it
AD
AD
AD
AD