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Das Landgericht München I hat einen Angeklagten aus Kaufbeuren zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt, weil er Sozialabgaben nicht gezahlt hatte. Ein weiterer Beschuldigter erhielt aufgrund eines umfassenden Geständnisses eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich wurde gegen ihn eine Geldstrafe von 420 Tagessätzen à 30 Euro verhängt.
Die Verurteilungen sind das Ergebnis umfangreicher Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg. Diese hatte im Vorfeld mehrere Beschuldigte im Raum Kaufbeuren wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit geprüft. Insgesamt waren 19 Tatverdächtige in den Fall involviert, von denen nun zwei verurteilt wurden.
Die beiden Arbeitgeber aus der Baubranche hatten ihre Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet und dadurch Sozialabgaben hinterzogen. Für die Durchführung der Straftaten nutzten sie Scheinrechnungen mit einem Gesamtvolumen von knapp 4,2 Millionen Euro. Der dadurch entstandene finanzielle Schaden beläuft sich auf über 3,8 Millionen Euro.
Geschrieben von: Bernd Krause
Bauunternehmer gericht Haftstrafe Kaufbeuren Verurteilt