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Im Verfahren um den Mord an einem Obdachlosen in Immenstadt hat die 2. Jugendkammer des Landgerichts Kempten (Allgäu) die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Staatsanwaltschaft Kempten hatte die Anklage erhoben, und diese wurde nun vom Gericht akzeptiert. Das Verfahren wird Anfang Januar 2025 beginnen, mit insgesamt sieben Verhandlungstagen, die ab dem 8. Januar 2025 anberaumt wurden. Weitere Fortsetzungstermine bis Mitte Februar 2025 sind bereits vorgesehen.
Der Angeklagte, der zur Tatzeit 17 Jahre alt war, unterliegt den Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Laut § 48 JGG wird das Verfahren daher nicht öffentlich geführt. Das bedeutet, dass keine Öffentlichkeit oder Medienvertreter zugelassen sind und die Verhandlung hinter verschlossenen Türen stattfinden wird. Auch die Entscheidung des Gerichts wird nicht öffentlich verhandelt.
Die Tragödie rund um den getöteten Obdachlosen hatte in der Region große Bestürzung ausgelöst. Der Vorfall wirft viele Fragen auf, und die Gerichtsverhandlung wird von der Öffentlichkeit mit Spannung erwartet, obwohl sie aufgrund des Alters des Angeklagten unter den besonderen Regelungen des Jugendstrafrechts abgewickelt wird.
Die genaue Klärung des Sachverhalts und der rechtlichen Bewertung des Falls bleibt abzuwarten. Das Landgericht Kempten hat jedoch die relevanten Termine nun festgelegt und den Ablauf des Verfahrens organisiert.
Geschrieben von: Bernd Krause
Gerichtsverhandlung Immenstadt Obdachloser tod