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Ein 64-jähriger Rentner aus dem Unterallgäu muss sich wegen Kinderpornografie vor Gericht verantworten. Hinweise aus den USA führten die Polizei zu ihm, bei einer Durchsuchung wurden 131 Dateien mit sexualisierten Darstellungen Minderjähriger gefunden. Die Verteidigung plädiert auf milde Strafe; ein weiterer Verhandlungstermin steht an.

Ein 64-jähriger Rentner muss sich derzeit vor Gericht verantworten, weil er im Internet ein Bild veröffentlicht haben soll, das den sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen zeigt. Zudem wird ihm der Besitz weiterer kinderpornografischer und jugendpornografischer Dateien zur Last gelegt. Der entscheidende Hinweis kam aus den USA. Das hat die Allgäuer Zeitung berichtet.
Ende 2023 erhielt das Bundeskriminalamt (BKA) Informationen vom National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC), einer Organisation, die mit großen Internetkonzernen wie Google oder Meta zusammenarbeitet. Diese meldeten eine IP-Adresse, über die kinderpornografisches Material hochgeladen wurde – sie führte schließlich zum 64-jährigen Angeklagten aus dem Unterallgäu.
Bei der Wohnungsdurchsuchung im Juli 2024 fanden die Ermittler insgesamt 131 Dateien auf Laptop und Smartphone des Mannes, die sexualisierte Darstellungen minderjähriger Mädchen zeigten. Viele Dateien waren zuvor gelöscht und wiederhergestellt worden, was den Verdacht erhärtete, dass sie sich bewusst im Besitz des Angeklagten befanden. Dieser gab an, beim Surfen „zufällig“ auf die Inhalte gestoßen zu sein, eine Erklärung, die die Ermittler für wenig glaubwürdig hielten.
Laut den Ermittlungen enthielt der Suchverlauf Begriffe wie „Schoolgirl Rape“ oder „Down-Syndrom-Pornos“. Zwar konnte nicht abschließend nachgewiesen werden, dass der Angeklagte gezielt nach den Inhalten suchte, doch die Art der Suchanfragen und die Art der Speicherung in einem Zip-Ordner sprechen dagegen, dass das Material zufällig auf seinen Geräten gelandet sei.
Verteidiger Sascha Kolb plädiert auf eine milde Strafe, da sein Mandant unbeabsichtigt in diese Situation geraten sein soll. Richter Nicolai Braun betonte: „Es geht um die Frage, wie man sich positioniert.“ Ein weiterer Verhandlungstermin ist angesetzt, bei dem die Verteidigung ein Gutachten zum mutmaßlichen Alter der abgebildeten Personen vorstellen will.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
Allgäu gericht Kinderpornografie Unterallgäu USA